Das große Huhn-Lexikon: Alles zu Rassen, Meldepflicht und Gesetzen

Ein kompaktes Lexikon über Hühner, die unterschiedlichen Rassen sowie die mit ihrer Aufzucht und Haltung verbundenen Pflichten, Meldungen und Gesetze
Offenbach am Main – In der hessischen Stadt hat der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG) seinen Sitz. Die Arbeit des – nach eigenen Angaben – weltweit führenden Verbands zur Rassegeflügelzucht umfasst mehrere Bereiche: Er widmet sich der Arterhaltung sowie dem Tierschutz auf internationaler Ebene und bringt Interessenten die naturgerechte Rassegeflügelzucht näher. Dem BDRG gehören rund 180.000 Mitglieder in 4.600 örtlichen Vereinen an.
Hühnerwissen – Grundlegendes zur Haltung
Ein fundiertes Hühnerwissen bildet die Grundlage für eine artgerechte Haltung, die auch die entsprechenden Gesetze berücksichtigt.
Zu Beginn stellt sich die Frage nach dem Ziel, das mit der Hühnerhaltung verbunden ist:
- Oft steckt der Wunsch nach Eiern von eigenen Hühnern für den Eigenbedarf und/oder einen Nebenerwerb hinter der Anschaffung.
- Anderen gefällt es, Hühner als Haustiere oder zur Zierde im Garten zu halten.
- Ein weiterer Grund für die Hühnerhaltung ist die Rassenzucht.
Das Ziel gibt den Ausschlag für die Wahl geeigneter Rassen; das Platzangebot bestimmt die Anzahl der Hühner. Anfänger benötigen dafür Hühnerwissen über den Auslauf, den Stall, das Verhalten und die Legeleistung von Hühnern. Ebenso wichtig ist die Beschäftigung mit dem Futter, der Gesundheit und den Pflichten, die mit der Hühnerhaltung verbunden sind.
Hühnerwissen – Lexikon über die Einteilung in Arten & Rassen
Zu dem erforderlichen Hühnerwissen vor der Anschaffung gehören Kenntnisse über die Einteilung von Hühnern in Arten. Diese gliedern sich nach ihrem Nutzen wie folgt:
Art/Bezeichnung: Legehuhn
Besonderheit: hohe Legeleistung von 180 bis 220 Eiern pro Jahr
Rassen:
- Araucana
- Barnevelder
- Brakel
- Hamburger Huhn
- Kraienkopp
- Rheinländer Huhn
Art/Bezeichnung: Fleischhuhn
Besonderheit: Gewicht von bis zu fünf Kilogramm; ideal für die reine Fleischzucht
Rassen:
- Brahma
- Cochin
- Dorking
- Jersey Giant
Art/Bezeichnung: Zwiehuhn
Besonderheit: Kombination aus Lege- und Fleischhuhn
Rassen:
- Amrock
- Sussex
- Vorwerk
- Welsumer
- Wyandotte
Art/Bezeichnung: Zierhuhn
Besonderheit: Zucht für Ausstellungen und als Zierde; jährliche Legeleistung von rund 80 Eiern
Rassen:
- Paduaner
- Phönix
- Seidenhuhn
Art/Bezeichnung: Hybridhuhn
Besonderheit: für eine hohe Legeleistung gezüchtet, die nach ein bis zwei Jahren rapide sinkt
Rassen:
- Blausperber
- Lohmann
- Silberhals
Art/Bezeichnung: Winterlegendes Huhn
Besonderheit: legt auch im Winter Eier
Rassen:
- Brahma
- Deutsches Lachshuhn
- Ramelsloher
- Rheinländer
- Sundheimer
- Orpington
Art/Bezeichnung: Kampfhuhn
Besonderheit: für den Kampf gezüchtet, stammt vorwiegend aus Asien, jährliche Legeleistung von rund 80 Eiern
Rassen:
- Brügger Kämpfer
- Lütticher Kämpfer
- Satsumadori
- Shamo
- Yakido
Mit den einzelnen Arten gehen charakteristische Merkmale und Eigenschaften einher, die sich in den Rassen weiter differenzieren.
Hühnerwissen – Lexikon über robuste Rassen für Anfänger
Der europäische Rassegeflügelstandard führt rund 180 Hühnerrassen auf, die sich wiederum in vielfältige Farbvariationen gliedern. Dazu gesellen sich zahlreiche Kreuzungen, die die Auswahl erhöhen. Wer die Hühnerhaltung als Hobby betreiben möchte, der sollte sich als Einsteiger für Rassen entscheiden, die sich aufgrund einfacher Haltebedingungen für Anfänger eignen.
Rasse: Araucana
Eigenschaften:
- robust
- ruhig
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 180
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- Zucht in 18 Farbvariationen
- türkisgrüne Eier
- einfache Haltebedingungen
Eignungen: Anfänger
Rasse: Barnevelder
Eigenschaften:
- lebhaft
- gutmütig
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 180
Besonderheiten:
- Legehuhn
- attraktives Federkleid
- Winterleger
- Nichtflieger
- schwacher Bruttrieb
Eignungen: Anfänger, Schauzüchter
Rasse: Bielefelder Kennhuhn
Eigenschaften:
- ausgesprochen robust
- leicht zu mästen
- ruhig
- zutraulich
- sehr wetterhart
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 230
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- Winterleger
- ausgeprägter Bruttrieb
Eignungen: Anfänger
Rasse: Deutscher Sperber
Eigenschaften:
- bewegungsfreudig
- vital
- zutraulich
- robust
- verträgt kalte Temperaturen gut
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 210
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- auffälliges Federkleid
- schwacher Bruttrieb
Eignungen: Anfänger
Rasse: Marans
Eigenschaften:
- ruhig
- friedlich
- zutraulich
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 170
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- schokobraune Eier
- einfache Haltebedingungen
- ausgeprägter Bruttrieb
- gute Flugeigenschaften
Eignungen: Anfänger
Rasse: New Hampshire
Eigenschaften:
- ausgeglichen
- ruhig
- zutraulich
- kälteempfindlich
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 220
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- dreifarbig
- ausgeprägter Bruttrieb
- stark eingeschränkte Flugfähigkeit
Eignungen: Anfänger
Rasse: Plymouth Rock
Eigenschaften:
- extrem robust
- friedlich
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 180
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- Winterleger
- einfache Haltebedingungen
- ausgeprägter Bruttrieb
- schwach ausgeprägte Flugeigenschaften
Eignungen: Anfänger
Rasse: Sundheimer
Eigenschaften:
- robust
- ruhig
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 220
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- Winterleger
- einfache Haltebedingungen
Eignungen: Anfänger, Hobbyzüchter, Mastprofis
Rasse: Sussex
Eigenschaften:
- pflegeleicht
- ruhig
- zutraulich
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 180
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- Winterleger
- buntes Federkleid
- ausgeprägter Bruttrieb
- schwach ausgeprägte Flugeigenschaften
Eignungen: Anfänger
Rasse: Vorwerk
Eigenschaften:
- zäh
- robust
- gutmütig
- zutraulich
- besonders winterhart
Legeleistung im ersten Jahr in Stück: 160
Besonderheiten:
- Zwiehuhn
- einzigartige Farbgebung
- schwacher Bruttrieb
Die meisten Anfänger suchen nach großen Hühnerrassen, doch Zwerghühner eignen sich ebenfalls für den Einstieg in die Hühnerhaltung. Zu diesen zählen vor allem die Zwerg-Wyandotten, die Zwerg-Barnevelder und das Chabo Zwerghuhn.
Hühnerwissen – die Meldepflicht in deutschen Bundesländern
Grundsätzlich gilt: Deutsche Hühnerhalter müssen ihre Hühner nach § 14 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) bei der zuständigen Tierseuchenkasse und/oder dem Veterinäramt melden. Diese Pflicht zur Meldung besteht bereits ab dem Besitz eines Tieres und ist für Kleingruppen entweder beitragsfrei oder mit geringen Gebühren verbunden. Die individuelle Regelung variiert jedoch je nach Bundesland und gestaltet sich mit Stand August 2021 wie folgt (Jährliche Kosten pro Tier oder Bestand):
- Baden-Württemberg: bei einem Bestand von bis zu 49 Hühnern (und Puten) keine Pflicht zur Meldung, sofern keine weiteren Tiere gehalten werden
- Bayern: pro Huhn/Hahn drei Cent, pro Pute 16 Cent; keine Einhebung von Beträgen unter 2,50 Euro
- Berlin: Meldepflicht, jedoch beitragsfrei
- Brandenburg: pro Bestand Mindestbeitrag von 5 Euro plus Beitrag pro Tier im Centbereich
- Bremen: pro Bestand Mindestbeitrag von 12,50 Euro plus Beitrag pro Tier im Centbereich
- Hamburg: keine Pflicht zur Meldung
- Hessen: pro Bestand Mindestbeitrag von 5 Euro plus Beitrag pro Tier im Centbereich
- Mecklenburg-Vorpommern: pro Bestand Mindestbeitrag von 5 Euro plus Beitrag pro Tier im Centbereich
- Niedersachsen: pro Bestand Mindestbeitrag von 12,50 Euro plus Beitrag pro Tier im Centbereich
- Nordrhein-Westfalen: Pauschalbeiträge: für bis zu 300 Legehennen 10 Euro, für bis zu 50 Stück Geflügel 10 Euro, für bis zu 50 Puten 10 Euro, für bis zu 600 Masthähnchen 10 Euro
- Rheinland-Pfalz: keine Pflicht zur Meldung
- Saarland: pro Bestand Mindestbeitrag von 5 Euro plus Beitrag pro Tier im Centbereich
- Sachsen: pro Geflügel zwischen 8 und 10 Cent
- Sachsen-Anhalt: Pauschalen für je 100 Tiere: Hühner und Wachteln rund 4 Euro, Masthähnchen rund 2 Euro, Puten rund 10 Euro
- Schleswig-Holstein: bis 25 Stück Geflügel beitragsfrei, darüber hinaus Mindestbeitrag von 24,50 plus Beitrag pro Tier im Centbereich
- Thüringen: pro Geflügel zwischen 7 und 20 Cent
Die Meldepflicht für Geflügel umfasst Hühner, Puten, Wachteln, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner und Tauben.
Hühnerwissen – weitere Infos rund um die Meldung
Bei der Meldung sind Angaben zum Tierhalter, zum Bestand je Tierart, zur Nutzungsart, dem Standort und der Haltungsform erforderlich. Sie erfolgt bei der erstmaligen Registrierung sowie zu einem jährlich festgelegten Stichtag, der in der Regel im Januar liegt. Je nach Bundesland sind zudem bei Bestandsveränderungen Nachmeldungen fällig. Bei Versäumen der Meldefrist stellt meist der Vorjahresbestand die Berechnungsgrundlage dar.
Hühnerwissen – weitere Pflichten & Gesetze im Überblick
Weitere Pflichten umfassen Impfungen sowie das Führen von Impfnachweisen, Lege- und Bestandslisten. Tierarztbesuche und Verabreichungen apothekenpflichtiger Arzneimittel müssen ebenfalls dokumentiert werden. Jeder Halter sollte sich über Maßnahmen zur Biosicherheit informieren und diese vor allem in Herbst und Winter zur Vogelgrippe-Saison strikt einhalten.
Die Grundausstattung dafür umfasst zum einen Schutzkleidung in Form von Einwegbekleidung und -überschuhen oder gereinigte und desinfizierte Stallkleidung für den wiederholten Gebrauch. Zum anderen sind Desinfektionsmatten und Flächendesinfektionsmittel unentbehrlich. Besondere Bedeutung kommen der Reinigung und Desinfektion von Händen und Schuhen vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls zu. Wird per Gesetz eine Stallpflicht verhängt, gilt diese auch für Tiere in privater Haltung.
Hühnerwissen – Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit
Vom Gesetz verpflichtend vorgeschrieben ist eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit. Die erste Impfdosis erhält ein Küken im Alter von 14 Tagen über das Trinkwasser, weitere Gaben erfolgen in der siebten und der 21. Woche. Damit ist die Grundimmunisierung abgeschlossen. Die Auffrischungsimpfung kann wahlweise alle sechs Wochen über das Trinkwasser (zu Kosten von einem bis zwei Euro pro Tier) oder einmal jährlich durch den Tierarzt erfolgen. Der Tierhalter muss darüber einen Nachweis führen.
Das Impfserum sollte kühl und dunkel aufbewahrt und nach dem Öffnen binnen zwei Stunden aufgebraucht werden. Geimpft werden ausschließlich gesunde Tiere. Die Verabreichung erfolgt über sauberes, kühles Wasser mit einem Chlorgehalt von unter fünf Milligramm pro Liter in einem gereinigten Kunststoffgefäß.