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Das große Hunde-Lexikon: Alles zu Rassen, Gesetzen und Hunderecht

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Drei Schäferhund-Welpen sitzen auf einer Terrasse. (Symbolbild)
Wer sich einen Vierbeiner ins Haus holen möchte, sollte sich vorher über die Charakter-Eigenschaften informieren. (Symbolbild) © Smit/Imago

Gelten für bestimmte Rassen besondere Regeln? Welche Rasse passt zum eigenen Leben? Das Lexikon zum Thema Hund fasst die wichtigsten Informationen kurz und knapp zusammen.

Dortmund – Der Industrieverband Heimtierbedarf e.V. (IVH) gibt in einer Erhebung aus dem Jahr 2020 an, dass in Deutschland rund 10,9 Millionen Hunde leben. In 21 Prozent aller Haushalte gehört ein Vierbeiner zur Familie. Lediglich Katzen sind als Mitbewohner noch beliebter. 15,7 Millionen Samtpfoten sorgen dafür, dass in 26 Prozent aller Haushalte ein Stubentiger lebt. Während die Haltung von Katzen vom Gesetzgeber weitgehend unreglementiert ist und die Mehrzahl der Besitzer auf die Europäisch Kurzhaar („normale Hauskatze“) setzen, ist das bei Hundehaltern anders. Ein Hund wird oft gezielt nach der Rasse angeschafft und je nach Bundesland sind verschiedene Regelungen zu beachten. Das Lexikon zum Hund schafft einen Überblick.

Lexikon für Hund und Halter: Rassen und deren Besonderheiten

Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist der größte internationale kynologische Dachverband für Hundezucht und Hundesport. Er regelt die Zucht der Rassen und die Prüfungsordnungen sowie die Vorgaben für das Ausstellungswesen. Die FCI umfasst etwa 90 Partner- und Mitgliedsländer, in Deutschland ist der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) der Dachverband für die Zucht der Rassen und der FCI angeschlossen. Die FCI teilt die Rassen in zehn verschiedene Gruppen ein:

Menschen, die einen Hund suchen, können anhand der verschiedenen Gruppen und der in diesen zusammengefassten Rassen, Exemplare identifizieren, die zu ihrem jeweiligen Lebensstil und ihren Erwartungen passen.

Hund aussuchen: Lexikon der Hunderassen

Durch die lange Domestikation und Zucht hat der Mensch Rassen für jeden Verwendungszweck geschaffen. Ein Hund kann ein Begleiter im Alltag sein, aber auch ein ausgewiesener Spezialist für die Jagd oder die Suche nach verletztem Wild. Ebenso gibt es Rassen, denen das Schützen von Hab und Gut sowie Tierherden in die Wiege gelegt wurde. Für ein harmonisches Zusammenleben, das mehr als zehn Jahre andauern kann, ist es wichtig, den passenden Hund zu finden. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) stellt auf seiner Homepage ein Lexikon der Rassen zur Verfügung. Dort können sich Interessenten mit wenigen Klicks ein Bild von 343 verschiedenen Zuchtformen machen. Neben dem körperlichen Erscheinungsbild vermittelt das Lexikon Basis-Wissen über das Verhalten und die Ansprüche der jeweiligen Rasse. Es stellt auch Informationen zu Besonderheiten in der Haltung und Pflege bereit. Potenzielle Käufer erhalten Kontaktmöglichkeiten zu Züchtern und dem zuständigen Zuchtverband, um sich die bevorzugte Rasse in natura anzusehen und zu entscheiden, ob die Wahl geeignet ist. Wenn der Hund keiner bestimmten Rasse angehören soll, sind Tierheime eine gute Anlaufstelle.

Hund halten: Lexikon zum Recht

Wenn ein Hund nicht gewerblich gehalten wird (zum Beispiel als Hütehund für eine Schafherde oder als Herdenschutzhund) gilt dieser in Deutschland als Luxustier. § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches sagt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Für den Hundehalter bedeutet das, dass er unabhängig von seinem Verschulden mit seinem aktuellen und zukünftigen Vermögen für die Unfallfolgen einstehen muss. Läuft der Hund auf die Straße, können die Kosten für einen dadurch verursachten Unfall in die Hunderttausende gehen. Jedes Lexikon zum Recht empfiehlt daher, eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. In einigen Bundesländern ist das für Hunde bestimmter Rassen oder Tiere ab einer gewissen Größe Pflicht. Mittlerweile ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in sechs Bundesländern sogar generell verpflichtend. Das sind (Stand 2021):

Bestimmte Hunde sind in diesen Bundesländern zu versichern:

In Mecklenburg-Vorpommern herrscht keine Versicherungspflicht.

Lexikon Hund: Hundesteuer und Recht

Einerseits gelten privat gehaltene Hunde als Luxustiere, auf der anderen Seite streben die Städte und Gemeinden an, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Daher handelt es sich bei der Hundesteuer um eine sogenannte Luxus- und Lenkungssteuer, die jede Stadt oder Gemeinde eigenständig festlegt. Tendenziell gilt: In Großstädten fällt die Steuer für den Hund meist höher aus als in kleinen, ländlichen Gemeinden.

In einem guten Online-Lexikon für Hundehalter finden Interessierte die aktuellen Werte der Hundesteuer. So fallen zum Beispiel 156 Euro pro Jahr für den ersten gehaltenen Hund in folgenden Städten an (Stand 2021):

Zusätzlich gilt, dass Städte und Gemeinden oft für jeden weiteren Hund im Haushalt den Steuersatz drastisch erhöhen. Auch Hunde bestimmter Rassen (zum Beispiel American Staffordshire Terrier und andere im Volksmund als Kampfhunde betitelte Rassen) können erheblich höhere Steuern auslösen. Das liegt daran, dass viele Gemeinden bestimmte Rassen möglichst nicht im Stadtbild sehen möchten. Dabei liegt für eine gesteigerte Gefährlichkeit dieser Tiere kein wissenschaftlicher Nachweis vor.

Lexikon Hund: Besonderheiten bei der Haltung bestimmter Rassen

Wer einen Hund bestimmter Rassen (zum Beispiel Bullterrier) halten möchte, benötigt dafür in den meisten Bundesländern eine Genehmigung. Außerdem dürfen Tiere bestimmter Rassen nicht nach Deutschland importiert werden. Die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung besagt, dass Hunde bestimmter Rassen nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Das betrifft folgende Rassen und Hunde:

Letztere Regelung ist in einem Lexikon zur Hundehaltung kaum darstellbar, da sich die Rasselisten der Bundesländer stark unterscheiden. So verzichten Niedersachsen und Thüringen komplett darauf, beim Hund die Gefährlichkeit anhand der Rasse zu vermuten. Andere Bundesländer stufen ab und generell erfolgt die Einschätzung der Rassen uneinheitlich. So wird zum Beispiel ein Dobermann nur in Brandenburg als potenziell gefährlich eingestuft. Dort steht er auf Liste 2. Die Ungefährlichkeit kann mit einem Wesenstest nachgewiesen werden.

Weiterhin gibt es Ausnahmen, die die Verbringung der genannten Rassen nach Deutschland ermöglichen. Liegt zum Beispiel im Heimatbundesland eine Haltungsgenehmigung für den Hund vor, steht der Einreise nichts entgegen. Auch mit einem als gefährlich eingestuften Hund ist zum Beispiel eine Urlaubsreise möglich. Weitere Ausnahmen bestehen für:

Hund und Haltung: Lexikon zum Wissen

Wer einen Hund halten möchte, sollte sich vorher unbedingt über die Ansprüche, die ein solcher Vierbeiner bei der Haltung stellt, informieren. Dabei hilft zum Beispiel ein Lexikon für die Hundehaltung oder ein anderer Ratgeber. Informationen darüber, welche Mindestanforderungen der Gesetzgeber an die Haltung von Hunden stellt, gibt die Tierschutz-Hundeverordnung. Diese legt unter anderem fest:

Dabei ist zu bedenken, dass es sich hier lediglich um die absoluten Mindestanforderungen handelt. Wer einem Hund ein Zuhause geben möchte, sollte diese Standards deutlich überschreiten. Denn eine tiergerechte Haltung fördert nicht nur die Gesundheit des Tieres. Sie trägt auch zu einem ausgeglichenen Verhalten bei, wodurch Unfälle und Aggressionen weniger wahrscheinlich werden.

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