Hunde müssen an die Leine: In welchen Bundesländern Freilauf jetzt verboten ist
Während der Brutzeit von Wildtieren gilt in vielen Bundesländern die Leinenpflicht für Hunde. Hier erhalten Sie eine Übersicht, wo die Tiere anzuleinen sind.
Vielerorts gilt in Deutschland eine Leinenpflicht. Im Frühjahr sollten Hunde beim Spaziergang dauerhaft an der Leine geführt werden, darum bittet unter anderem der Naturschutzbund. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen in den Bundesländern.
In vielen Bundesländern gilt zur Brut- und Setzzeit Leinenpflicht für Hunde
In Wäldern und auf Feldern dürfen Hunde in vielen Bundesländern frei herumlaufen. Anders als in den meisten öffentlichen Parks und Grünflächen gilt dort keine Leinenpflicht. In der Brut- und Setzzeit stehen Wildtiere allerdings unter einem besonderen Schutz, Hunde müssen dann in vielen Bundesländern auch im Wald an die Leine. Jedes Bundesland hat dabei verschiedene Regelungen zur Leinenpflicht. Eine Nichteinhaltung der Anleinpflicht kann unter Umständen teuer werden.

Die Brut- und Setzzeit dauert in der Regel von März bis Juli oder sogar September an. In vielen Bundesländern werden die Regeln zur Leinenpflicht von den Kommunen festgesetzt, unter anderem in Hessen. Bevor der eigene Hund frei herumlaufen darf, sollten Besitzer sich dort informieren – andernfalls kann es teuer werden.
In diesen Bundesländern müssen Hunde an der Leine geführt werden
Im Gegensatz zu Hessen setzt das Bundesland Niedersachsen die Leinenpflicht für das gesamte niedersächsische Gebiet fest. Die Regelungen sind „auf jeden Fall wirksam und absolut unabdingbar“, teilte der Naturschutzbund (NABU) Niedersachsen mit. Die Leinenpflicht in Niedersachsen gilt ab dem 1. April.
Diese Regelungen zur Leinenpflicht gibt es in den Bundesländern:
- Baden-Württemberg: Kein genereller Leinenzwang.
- Bayern: Keine allgemeine Leinenpflicht.
- Berlin: In Wäldern ganzjährig Leinenzwang.
- Brandenburg: Ganzjährige Leinenpflicht – Leine darf maximal zwei Meter lang sein.
- Bremen: Vom 15. März bis 15. Juli gilt Leinenpflicht.
- Hamburg: Ganzjährige Leinenpflicht – teilweise gilt sogar Hundeverbot.
- Hessen: Vom 1. März bis 30. Juni müssen Hunde in weiten Teilen angeleint sein.
- Mecklenburg-Vorpommern: Ganzjährige Leinenpflicht.
- Niedersachsen: Vom 1. April bis 15. Juli gilt ein Leinenzwang.
- Nordrhein-Westfalen: Keine allgemeine Leinenpflicht.
- Rheinland-Pfalz: Nur regionale Regelungen zur Anleinpflicht.
- Saarland: In der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni gilt Leinenpflicht.
- Sachsen: Kein allgemeiner Leinenzwang.
- Sachsen-Anhalt: Vom 1. März bis zum 15. Juli müssen Hunde angeleint werden.
- Schleswig-Holstein: In Wäldern gilt ganzjährig Leinenpflicht. Vom 1. April bis 30. September sind Hunde an Stränden nicht erlaubt.
- Thüringen: In Wäldern gilt ganzjährig eine Leinenpflicht.
Einige Hundebesitzer könnten sich fragen, wieso die Leinenpflicht gilt, obwohl Hunde die Wildtiere in den meisten Fällen nicht anfallen. „Hunde werden von den Tieren als Bedrohung wahrgenommen. Bei einer Störung stellen Elterntiere die Versorgung des Nachwuchses oft ein“, teilt der NABU mit. Wer sich nicht an die Anleinpflicht hält, muss in vielen Bundesländern mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. In einem Bundesland kann die Missachtung der Leinenpflicht sogar zu Bußgeldern bis zu 100.000 Euro führen.
Verstoß gegen die Leinenpflicht: So hoch kann das Bußgeld ausfallen
Bundesland | Mögliches Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | bis 25.000 Euro |
Bayern | bis 5000 Euro |
Berlin | bis 5000 Euro |
Brandenburg | bis 10.000 Euro |
Bremen | bis 5000 Euro |
Hamburg | bis 5000 Euro |
Hessen | bis 7500 Euro und Entzug des Hundes |
Mecklenburg-Vorpommern | 7500 Euro und Entzug des Hundes |
Niedersachsen | bis 5000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | bis 100.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | bis 5000 Euro |
Saarland | bis 5000 Euro |
Sachsen | bis 10.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | bis 25.000 Euro |
Schleswig-Holstein | bis 10.000 Euro |
Thüringen | bis 10.000 Euro |
Dieses Mega-Bußgeld kann in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen werden, wenn Besitzer ihre Hunde an festgelegten Orten nicht an der Leine führen. Das ist auch der Fall, wenn von den Hunden eine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nicht nur eine mögliche Strafe von 7500 Euro bei Missachtung der Leinenpflicht: Wer mehrfach straffällig wird, dem droht sogar ein Entzug des Hundes – gleiches gilt auch in Hessen. In aller Regel wird zunächst eine Strafe zwischen 40 und 80 Euro fällig – härtere Strafen folgen bei mehrmaligem Verstoß. Im Gegensatz zur Leinenpflicht bei Hunden hält der NABU ein Ausgehverbot für Katzen nicht für sinnvoll.