Hund anmelden – Zwei Wochen-Frist bei Behörde einhalten
Wenn ein Vierbeiner ins Leben tritt, ist die Freude oft groß. Doch gerade am Anfang bedeutet das auch Verwaltungsarbeit.
München – Kommt ein neuer Hund ins Haus, ist erstmal alles aufregend und extrem spannend. Und natürlich ist die Freude über das neue Familienmitglied riesengroß. Doch sobald sich der Trubel nach ein paar Tagen gelegt hat, gilt es den Vierbeiner bei der zuständigen Gemeinde anzumelden.
In Deutschland muss jeder Hund verpflichtend zur Hundesteuer* angemeldet werden. Das gilt auch, wenn ein zweiter oder dritter Vierbeiner einzieht. Auch ein Umzug oder bei Versterben des geliebten Tieres muss dies in der jeweiligen Stadtverwaltung beim Steuer- und Stadtkassenamt oder bei der Gemeinde angegeben werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht immer notwendig. Denn einige Gemeinden bieten hierfür bereits das passende Online-Formular an, das man sich bequem von der Internet-Seite herunterladen kann.

Ein Hund zieht ein – das sollten Sie beim An- oder Abmelden beachten
Mit den jeweiligen Fristen ist dabei nicht unbedingt zu spaßen. Zwar unterscheiden sich diese in den einzelnen Städten ein wenig voneinander, deswegen sollte man sich vorab bei der zuständigen Behörde informieren. Doch generell kann man sich an Folgendem orientieren:
- Ein Welpe sollte nach der Vollendung des 3. Lebensmonats angemeldet werden
- Zieht ein neuer Hund ein, gleich, ob vom Züchter oder aus dem Tierschutz, sollte er unmittelbar, doch spätestens nach 2 bis 4 Wochen angemeldet werden
- Das Gleiche gilt bei einem Umzug: Auch hier wird eine Grenze von 2 bis 4 Wochen angesehen
Ein Hund zieht ein – was passiert, wenn ich ihn nicht anmelde?
Bei einer Anmeldung benötigt die Behörde neben einiger persönlichen Angaben wie Name und Adresse auch gewisse Informationen über den Hund. Wichtig dabei ist die Rasse, das Alter des Hundes und seit wann der Vierbeiner bei Ihnen ist. Ist der Hund gechipt, sollte auch diese Nummer angegeben werden. Bei einem Umzug sollte eine Abmeldung bei der bisherigen Stadt erfolgen und eine Neuanmeldung bei der neuen Gemeinde. Spannend sind auch die neuen Gassi-Gesetze.
Doch was passiert eigentlich, wenn ich meinen Hund zu spät oder gar nicht anmelde? Dies kann mitunter teuer werden. Bei verpassten Fristen wird das als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Bußgeld belangt. Wird der Hund gar nicht angemeldet, kann dies auch als Steuerhinterziehung gewertet werden. Neben Nachzahlungen droht auch hier ein ordentliches Bußgeld. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA