Hund landet im Tierheim, weil Besitzerin keine Genehmigung für ihn hat
Augen zu und durch: Weil eine Besitzerin keine Haltegenehmigung für ihren Staffordshire-Terrier hat, sitzt der nun im Tierheim.
Er wollte doch nur geliebt werden und muss es jetzt ausbaden: Der Staffordshire-Terrier Chico sitzt im Tierheim Bergheim, weil sein Frauchen keine ausreichende Haltegenehmigung für den Listenhund hat. Das Halten von sogenannten Kampfhunden ist in Deutschland streng geregelt. Die Rasseliste, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, regelt, welche Rasse als gefährlich eingestuft wird, und welchen Anforderungen der Besitzer demnach nachkommen muss. Leider gibt es jedoch kein einheitliches Gesetz. Deswegen sollte man sich vor der Adoption oder dem Kauf bei den Behörden oder dem jeweiligen Tierheim informieren.
Hund muss ins Tierheim, weil Besitzerin keine Genehmigung für ihn hat
Über den Sinn dieser Rasselisten lässt sich vermutlich streiten. Während manche für die komplette Abschaffung der Listen sind, plädieren andere wie beispielsweise Hundeprofi Martin Rütter für die Einführung eines Hundeführerscheins, da für ihn das Kampfhunde-Gesetzt einfach nur bescheuert ist. Und Leidtragender ist mal wieder der Hund: so wie Vierbeiner Chico. In ihrem Instagram-Post teilt das Tierheim Bergheim mit, dass der niedliche Frechdachs auf der Suche nach einem neuen zu Hause ist.
Hund muss ins Tierheim: „Bitte nicht schnell schockverlieben“

So hat der Vierbeiner in seinen jungen Jahren zwar noch nicht so viel gelernt, „ist jedoch total lieb zu Zweibeinern“. Manche Kampfhunde werden sogar liebevoll als „Nanny-Dogs“ bezeichnet. Jedoch wird betont, dass der quirlige Kerl in erfahrene Hände gehört, die auch die Zeit haben, ihn auszulasten und vor allem alle behördlichen Auflagen erfüllen. So können beispielsweise folgende Voraussetzungen gelten:
- Der Halter muss volljährig sein
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Besondere Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Kennzeichnungspflicht
- Erhöhte Hundesteuer
- Leinenzwang/Maulkorb
Zu den als gefährlich eingestuften Rassen zählen der Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Diese Rassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Deswegen kommen sie sehr häufig im Ausland vor, und warten auf eine Adoption. Und so kommentiert ein User: „Und wieder ein Hund, der nichts dafür kann, dass er so ist, wie er ist. Und prompt nahm ihn eine Frau zu sich, die keinerlei Voraussetzungen dafür hat, einen Listenhund zu halten. Ist ja egal. Ist ja nur ein Hund.“ Und weiter: „Kein Wunder, dass der Hund die Augen zukneift. Er will es gar nicht sehen.“ Andere reagieren mit jeder Menge Herzchen auf den Post und wünschen dem Wirbelwind eine liebevolle, neue Familie.