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Hunde-Haftpflichtversicherung: Wann sie sinnvoll ist und wie viel sie kostet

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Ausbüxende Hunde können teure Schäden verursachen.
Ausbüxende Hunde können teure Schäden verursachen. (Symbolbild) © John Daniels/Imago

Die Hunde-Haftpflichtversicherung schützt Hundehalter vor den teils hohen finanziellen Folgen durch Schäden, die der eigene Vierbeiner verursacht hat.

Dortmund – Ein Hund muss nicht beißen, um einen Schaden zu verursachen. Auch über den liebsten kleinen Hund kann ein Passant stolpern oder das Tier läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Schnell entstehen Schadenersatzforderungen, die nicht einfach zu bezahlen sind. Dagegen schützt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Nach Angaben des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) tummeln sich in Deutschland fast 11 Millionen Hunde. Das heißt, in knapp 9 Prozent aller Haushalte leben ein oder mehrere Vierbeiner. Experten geben an, dass zur Grundausstattung nicht nur Halsband und Leine gehören, auch eine spezielle Haftpflichtversicherung für den Hund ist dringend angeraten. In einigen Bundesländern besteht sogar ganz oder teilweise die Pflicht zum Vertragsabschluss.

Hund-Haftpflichtversicherung: Sinnvoll oder nicht?

Der Gesetzgeber legt in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest, dass der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier einem Menschen oder einer Sache zufügt, haftet. Dabei ist es unerheblich, ob der Halter seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder nicht. Selbst, wenn er nichts tun konnte, um den Schaden zu verhindern – außer keinen Hund zu besitzen –, muss er Schadenersatz leisten. Er steht mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen ein. Ausnahmen bestehen nur für Hunde, die zu Erwerbszwecken gehalten werden (zum Beispiel Hütehunde oder Herdenschutzhunde des Schäfers, Tiere in der gewerblichen Hundezucht).

Die Gesetzeslage macht die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für den Hund deutlich und die Kosten eines solchen Vertrages fallen nicht sonderlich hoch aus. Der Jahresbeitrag für einen Vierbeiner liegt bei etwa 50 Euro, gehören zwei Hunde zum Haushalt, kostet die Haftpflichtversicherung meist zwischen 70 und 100 Euro für beide. Einige Hundezucht- oder Hundesportverbände bieten Gruppentarife für Mitglieder an. So lassen sich bis zu fünf Hunde eines Halters günstig absichern.

Hunde-Haftpflichtversicherung: Häufig eine Pflicht

Die aktuellen Regelungen (Stand 2021) zur Haftpflichtversicherung für Hundehalter sieht vor, dass in 15 von 16 Bundesländern zumindest teilweise die Pflicht, einen Hund zu versichern, besteht. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern muss ein Hund nicht versichert werden.

In den folgenden Bundesländern muss für jeden Hund eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden:

In diesen Bundesländern dagegen ist eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde erforderlich:

Hunde-Haftpflichtversicherung: Übernahme dieser Schäden

Eine Haftpflichtversicherung speziell für den Hund kommt für viele verschiedene Schäden auf. Die Übernahme erfolgt bei:

Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro, höhere Absicherungen sind problemlos möglich und kosten kaum mehr. Durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall lässt sich die Prämie senken. Außerdem fungiert eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung als „kleine Rechtsschutzversicherung“ und wehrt unberechtigte Ansprüche (vermeintlich) Geschädigter ab. Hundehalter, die viel mit ihrem Tier auf Reisen gehen, sollten einen Tarif bevorzugen, der sogenannte Mietsachschäden beinhaltet. In diesem Fall erfolgt auch die Übernahme von Schäden, wie beispielsweise der zerkratzten Tür im Hotelzimmer oder des angekauten Tischbeins in der Ferienwohnung.

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