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Katze überfahren: Wer wieder ins Auto steigt und wegfährt, begeht Fahrerflucht

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Von: Laura Wittstruck

Eine Katze zu überfahren, ist vor allem für Besitzer einer eigenen Mieze ein Albtraum. Doch ein Unfall ist schnell passiert – jetzt gilt es, sich richtig zu verhalten. 

Jeder Autofahrer kennt es: Mitten in einer Wohnsiedlung taucht wie aus dem Nichts eine Katze vor der Motorhaube auf. In vielen Fällen sind die geschickten Jäger schnell genug und ein Unfall lässt sich vermeiden. Doch manchmal reichen auch sieben Leben nicht aus: Wer eine Katze oder ein anderes Tier überfahren hat, steht erst einmal unter Schock. Wichtig ist es jetzt, ruhig zu bleiben und sich richtig zu verhalten. Lesen Sie, was Sie im Ernstfall tun sollten und was bei Fahrerflucht droht.

Katze angefahren – so handeln Sie richtig

Katze überfahren an der Straße
Vor allem in Wohngebieten kann es schnell passieren, dass einem ein Vierbeiner vor das Auto läuft. (Symbolbild) © imago stock&people

Für Tierliebhaber kaum vorstellbar, doch laut ADAC trauriger Fakt: Die meisten Leute fahren nach einem Unfall mit einer Katze oder einem Hund einfach weiter. Ungeachtet der Straßenlage aus dem Auto zu springen, ist jedoch ebenfalls keine gute Idee. Stattdessen empfiehlt der Automobilclub:

Doch wer zahlt eigentlich die Tierarztkosten? Auch, wenn Sie die Katze angefahren haben, ist für die Behandlung der Tierhalter verantwortlich. Das gilt im Übrigen auch für Schäden, die der Zusammenprall möglicherweise an ihrem Auto hinterlassen hat. Wer jedoch zu schnell unterwegs war oder gegen andere Verkehrsregeln verstoßen hat, kann eine Teilschuld am Unfall bekommen. 

Katze überfahren: Wann ist es Fahrerflucht?

Eine überfahrene Katze ist für Halter und Verursacher ein trauriges Ereignis – doch machen Sie sich strafbar, wenn Sie einfach weiterfahren? Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt grundsätzlich dann vor, wenn eine Person oder Sache beschädigt wurde. Ein Haustier gilt in diesem Fall als Sache, da es einen Besitzer hat. Wer wieder ins Auto steigt und das Tier liegen lässt, macht sich deshalb unter Umständen der Unfallflucht schuldig. Rechtlich eindeutig ist das allerdings nicht. Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie am besten bei der Polizei an. Das gilt auch dann, wenn das angefahrene Tier andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, weil es direkt auf der Straße liegt. Oder, wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, sich der verletzten Katze anzunehmen oder den Tierkadaver zu entfernen. 

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Katze angefahren: In diesem Fall drohen Strafen 

Lebt die Katze nach dem Unfall noch, ist sie vermutlich schwer verletzt. In diesem Fall machen sie sich unter Umständen sogar strafbar, wenn sie weiterfahren: Unfallzeugen könnten sie wegen Tierquälerei anzeigen. Das kann teuer werden: Es drohen Strafen von bis zu 5000 Euro– und ein schlechtes Gewissen. Eine Katze aus England verschwand nach einem Unfall dagegen selbst von der Unfallstelle und löste eine dramatische Suchaktion aus.

In manchen Fällen sind nicht Autofahrer, sondern Tiere selbst für einen Unfall verantwortlich – auch dann dürfen sich Halter nicht einfach entfernen. Eine Frau aus München wurde deswegen jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

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