Katze überfahren: Wer wieder ins Auto steigt und wegfährt, begeht Fahrerflucht
Eine Katze zu überfahren, ist vor allem für Besitzer einer eigenen Mieze ein Albtraum. Doch ein Unfall ist schnell passiert – jetzt gilt es, sich richtig zu verhalten.
Jeder Autofahrer kennt es: Mitten in einer Wohnsiedlung taucht wie aus dem Nichts eine Katze vor der Motorhaube auf. In vielen Fällen sind die geschickten Jäger schnell genug und ein Unfall lässt sich vermeiden. Doch manchmal reichen auch sieben Leben nicht aus: Wer eine Katze oder ein anderes Tier überfahren hat, steht erst einmal unter Schock. Wichtig ist es jetzt, ruhig zu bleiben und sich richtig zu verhalten. Lesen Sie, was Sie im Ernstfall tun sollten und was bei Fahrerflucht droht.
Katze angefahren – so handeln Sie richtig

Für Tierliebhaber kaum vorstellbar, doch laut ADAC trauriger Fakt: Die meisten Leute fahren nach einem Unfall mit einer Katze oder einem Hund einfach weiter. Ungeachtet der Straßenlage aus dem Auto zu springen, ist jedoch ebenfalls keine gute Idee. Stattdessen empfiehlt der Automobilclub:
- Schalten Sie den Warnblinker ein und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab. Sie selbst sollten eine Warnweste tragen.
- Fassen Sie ein verletztes Tier nur mit Handschuhen an. Es leidet vermutlich unter großen Schmerzen und wird in Panik beißen oder kratzen, wenn Sie es berühren.
- Einfach so sollten Sie eine verletzte Katze nicht ins Auto legen, sondern nur gesichert in einer Box oder einem Karton.
- Auf keinen Fall sollten Sie ein Tier selbst von seinen Schmerzen erlösen – das darf nur der Tierarzt oder ein Jäger.
Doch wer zahlt eigentlich die Tierarztkosten? Auch, wenn Sie die Katze angefahren haben, ist für die Behandlung der Tierhalter verantwortlich. Das gilt im Übrigen auch für Schäden, die der Zusammenprall möglicherweise an ihrem Auto hinterlassen hat. Wer jedoch zu schnell unterwegs war oder gegen andere Verkehrsregeln verstoßen hat, kann eine Teilschuld am Unfall bekommen.
Katze überfahren: Wann ist es Fahrerflucht?
Eine überfahrene Katze ist für Halter und Verursacher ein trauriges Ereignis – doch machen Sie sich strafbar, wenn Sie einfach weiterfahren? Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt grundsätzlich dann vor, wenn eine Person oder Sache beschädigt wurde. Ein Haustier gilt in diesem Fall als Sache, da es einen Besitzer hat. Wer wieder ins Auto steigt und das Tier liegen lässt, macht sich deshalb unter Umständen der Unfallflucht schuldig. Rechtlich eindeutig ist das allerdings nicht. Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie am besten bei der Polizei an. Das gilt auch dann, wenn das angefahrene Tier andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, weil es direkt auf der Straße liegt. Oder, wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, sich der verletzten Katze anzunehmen oder den Tierkadaver zu entfernen.
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Katze angefahren: In diesem Fall drohen Strafen
Lebt die Katze nach dem Unfall noch, ist sie vermutlich schwer verletzt. In diesem Fall machen sie sich unter Umständen sogar strafbar, wenn sie weiterfahren: Unfallzeugen könnten sie wegen Tierquälerei anzeigen. Das kann teuer werden: Es drohen Strafen von bis zu 5000 Euro– und ein schlechtes Gewissen. Eine Katze aus England verschwand nach einem Unfall dagegen selbst von der Unfallstelle und löste eine dramatische Suchaktion aus.
In manchen Fällen sind nicht Autofahrer, sondern Tiere selbst für einen Unfall verantwortlich – auch dann dürfen sich Halter nicht einfach entfernen. Eine Frau aus München wurde deswegen jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.