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Katze im Garten begraben: Mindestens 60 Zentimeter tief und nicht immer erlaubt

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Der Stubentiger ist verstorben und Sie möchten ihn bei sich im Garten vergraben? Was man bei der Katzen-Beerdigung zu Hause alles beachten muss.

Wenn ein geliebtes Haustier stirbt, ist das immer eine traurige Angelegenheit. Manch einer möchte dann seinen Vierbeiner im Garten beisetzen, um ihn weiterhin bei sich zu haben und sich an ihn zu erinnern. Bei Katzen ist das manchmal noch einfacher als bei großen Hunden, die man nicht so ohne weiteres hinter dem Haus vergraben kann. Trotzdem gibt es auch bei einer Beerdigung von Katzen im eigenen Garten einige Dinge, die man beachten muss – wie zum Beispiel, dass es gar nicht überall erlaubt ist.

Katze im Garten begraben: Mindestens 60 Zentimeter tief und nicht immer erlaubt

Eine Katze im Garten zu begraben, ist nicht immer erlaubt.
Eine Katze im Garten zu begraben, ist nicht immer erlaubt. (Symbolbild) © agefotostock/Imago

Zunächst muss man herausfinden, ob das eigene Haustier überhaupt zu Hause beerdigt werden darf. Bei Kleintieren wie Hamstern oder Meerschweinchen ist die Frage meistens recht einfach mit „ja“ zu beantworten. Insbesondere große Haustiere stellen dagegen ein Problem dar. Den verstorbenen Wolfshund oder Dobermann darf man nicht einfach selbst beisetzen. Wer nicht weiß, ob er sein Haustier zu Hause begraben darf, fragt am besten bei seiner Gemeinde nach.

Wenn keine Bestattung im Garten erlaubt ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wird ein Tier beim Tierarzt eingeschläfert, kann er es in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen lassen, wo auch landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder und verstorbene Zootiere hingebracht werden. Wer das nicht möchte, kann sein Haustier auch auf einem Tierfriedhof zur letzten Ruhe betten, was aber zwischen 100 und 300 Euro kosten kann. Außerdem kann man sein Tier einäschern und die Urne mitnehmen oder den Tierkörper von einem Präparator ausstopfen lassen. Ein Paar aus England beerdigt seinen toten Kater im Garten, der plötzlich wieder lebendig ist.

Auf keinen Fall ist es erlaubt, große Tiere in der Mülltonne zu entsorgen oder im Wald zu vergraben. In den Restmüll – nicht die Biotonne – dürfen lediglich Kleintiere wie Hamster oder Vögel, Katzen aber nicht. Öffentliche Flächen sind ebenso tabu. Wer sein Haustier einfach im Wald oder Park verbuddelt, muss im Zweifel mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Katze im Garten begraben: Plastikfolie und Fotos sind nicht erlaubt

Wenn es sich bei dem verstorbenen Haustier um eine Katze handelt, ist es meistens kein Problem, das Tier im eigenen Garten würdig beizusetzen und sich danach mit einer Kerze oder einem kleinen Kreuz an seinen Stubentiger zu erinnern. Dabei sollte man allerdings beachten, wie man das Tier beerdigt.

Die Katze sollte zum Beispiel auf keinen Fall in Plastikfolie oder ähnliches eingewickelt sein, weil sich das Material im Boden erst in etwa 400 Jahren zersetzen wird. Besser geeignet sind ein Pappkarton oder Zeitungspapier, die im Boden schnell verrotten und die Umwelt nicht verschmutzen. Gegenstände wie zum Beispiel Fotos oder Katzenspielzeug, die nicht verrotten können, sind verboten. Außerdem sollte das Grab laut Tierkörperbeseitigungsgesetz etwa 60 Zentimeter tief sein, damit die Überreste des geliebten Haustieres nicht etwa von anderen Tieren wieder ausgegraben werden.

Katze im Garten begraben: Nicht an der Grenze eines Wasserschutzgebiets

Nicht zulässig ist eine Beerdigung von Katzen im eigenen Garten nur in wenigen Ausnahmen. Grenzt die Stelle, die man für die Beisetzung ausgesucht hat, direkt an eine öffentliche Fläche, muss man sich einen anderen Ort suchen. Am besten liegt das Grab ein bis zwei Meter von der Grenze zwischen eigenem Grundstück und öffentlicher Fläche entfernt. Sollte das Areal an ein Wasserschutzgebiet grenzen oder sich in unmittelbarer Nähe zu einem befinden, darf die Katze ebenfalls nicht im Garten beerdigt werden. Das gleiche gilt, wenn das Tier eine meldepflichtige Katzenkrankheit hatte, durch die zum Beispiel das Grundwasser verunreinigt werden könnte.

Übrigens: In Bremen ist die Beerdigung einer Katze im eigenen Garten wegen des hohen Grundwasserspiegels und der dichten Besiedlung der Stadt komplett verboten. Katzenhalter müssen hier auf eine der anderen Möglichkeiten zugreifen, um von ihrem Stubentiger Abschied zu nehmen.

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