1. Landtiere.de
  2. Katzen

Katze im eigenen Garten begraben – Fünf Regeln beachten

Erstellt:

Von: Nina Marie Jarosch

Viele Menschen möchten die geliebte Katze auch nach dem Tod in der Nähe wissen und bestatten sie im eigenen Garten. Doch ist das eigentlich erlaubt?

München – Für viele Menschen sind Haustiere wie Familienmitglieder, entsprechend groß ist die Trauer, wenn sie versterben. Spätestens am Tag des Abschieds müssen sich Katzenhalter Gedanken machen, wie sie ihr Tier beisetzen wollen. Viele entscheiden sich für eine letzte Ruhestätte im eigenen Garten. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Haustierbegräbnisse im Garten erlaubt sind und was es zu beachten gibt.

Katze im eigenen Garten begraben – ist das erlaubt?

Die Katze im Garten zu beerdigen, ist grundsätzlich erlaubt.
Die Katze im Garten zu beerdigen, ist grundsätzlich erlaubt. (Symbolbild) © imagebroker/Imago

Abschied vom der geliebten Katze zu nehmen, ist immer schwer – egal ob das Tier eines natürlichen Todes gestorben ist oder eingeschläfert werden musste. Viele Katzenbesitzer entscheiden sich dafür, ihrem verstorbenen Liebling nach dem Tod eine würdige Ruhestätte im eigenen Garten zu geben.

Grundsätzlich ist das auch erlaubt, doch es gibt dabei einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Folgende Voraussetzung müssen für ein Haustierbegräbnis im Garten erfüllt sein:

Katze im eigenen Garten begraben – Einschränkungen bei der letzten Ruhestätte

Leider gibt es aber auch Einschränkungen, die Katzenbesitzer hinnehmen müssen, wenn sie ihr geliebtes Tier beerdigen wollen. Denn unter folgenden Umständen ist eine Bestattung des Haustieres leider nicht möglich:

Wer sich unsicher ist, kann bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nachfragen. Katzenbesitzer, die keinen eigenen Garten haben, ihrem Tier aber trotzdem eine würdevolle Ruhestätte ermöglichen wollen, können ihre verstorbene Samtpfote auch auf einem Tierfriedhof bestatten oder einäschern lassen.

Auch interessant