Katze im eigenen Garten begraben – Fünf Regeln beachten
Viele Menschen möchten die geliebte Katze auch nach dem Tod in der Nähe wissen und bestatten sie im eigenen Garten. Doch ist das eigentlich erlaubt?
München – Für viele Menschen sind Haustiere wie Familienmitglieder, entsprechend groß ist die Trauer, wenn sie versterben. Spätestens am Tag des Abschieds müssen sich Katzenhalter Gedanken machen, wie sie ihr Tier beisetzen wollen. Viele entscheiden sich für eine letzte Ruhestätte im eigenen Garten. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Haustierbegräbnisse im Garten erlaubt sind und was es zu beachten gibt.
Katze im eigenen Garten begraben – ist das erlaubt?

Abschied vom der geliebten Katze zu nehmen, ist immer schwer – egal ob das Tier eines natürlichen Todes gestorben ist oder eingeschläfert werden musste. Viele Katzenbesitzer entscheiden sich dafür, ihrem verstorbenen Liebling nach dem Tod eine würdige Ruhestätte im eigenen Garten zu geben.
Grundsätzlich ist das auch erlaubt, doch es gibt dabei einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Folgende Voraussetzung müssen für ein Haustierbegräbnis im Garten erfüllt sein:
- Das Grundstück darf nicht in der Nähe von einem Wasser oder Naturschutzgebiet liegen.
- Wer nicht Eigentümer des Grundstücks ist, muss den Vermieter um Erlaubnis fragen.
- Ein Abstand von mindestens 2 Metern zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden.
- Das Grab sollte eine Tiefe von mindesten 60 Zentimetern haben.
- Die Katze sollte in leicht verrottendes Material wie Wolldecken, Zeitungen oder Papiertücher eingewickelt werden. Auch ein Pappkarton ist möglich.
Katze im eigenen Garten begraben – Einschränkungen bei der letzten Ruhestätte
Leider gibt es aber auch Einschränkungen, die Katzenbesitzer hinnehmen müssen, wenn sie ihr geliebtes Tier beerdigen wollen. Denn unter folgenden Umständen ist eine Bestattung des Haustieres leider nicht möglich:
- Ist die Katze an einer ansteckenden Krankheit verstorben, darf sie leider nicht beerdigt werden.
- Auf öffentlichem Grund, wie einem Park oder einem Waldstück, ist es verboten sein Haustier zu begraben. Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
- Im Bundesland Bremen sind Haustierbestattungen auf privatem Grund generell nicht erlaubt. Der Grund: Die Stadt ist zu dicht besiedelt und der Grundwasserstand ist sehr hoch.
Wer sich unsicher ist, kann bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nachfragen. Katzenbesitzer, die keinen eigenen Garten haben, ihrem Tier aber trotzdem eine würdevolle Ruhestätte ermöglichen wollen, können ihre verstorbene Samtpfote auch auf einem Tierfriedhof bestatten oder einäschern lassen.