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Katze zugelaufen? Das sollten Finder jetzt beachten

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Von: Anna Heyers

Ist Ihnen eine fremde Katze zugelaufen oder aufgefallen? Damit Sie nicht in gesetzliche Bedrängnis kommen, sollten Sie in dem Fall ein paar Dinge beachten.

Haben Sie schon mal einen Katzenbesitzer gefragt, woher sein Tier kommt und die Antwort war: „Oh, die Katze ist mir zugelaufen“? Dann muss es wohl Schicksal gewesen sein, oder? Jein. Denn ein zugelaufenes Tier einfach so zu behalten, ist nicht erlaubt. Sie müssen einige Dinge beachten, wenn Sie die Samtpfote bei sich aufnehmen möchten.

Katze zugelaufen? Das sollten Sie jetzt wissen

Draußen maunzt und miaut es. Bei der Suche nach der Quelle der Geräusche stößt man auf eine Katze. Vielleicht schaut ein Tier auch regelmäßig im Garten oder auf der Terrasse vorbei, fordert Futter und würde sogar ins Haus spazieren. Bevor Sie den vermeintlichen Streuner jetzt aber gleich aufnehmen, sollten Sie sich fragen:

Besuch einer Fremd-Katze – was Sie nicht tun sollten

Sieht die Katze wohlgenährt und nicht hager oder struppig aus, sollten Sie das Tier keinesfalls füttern. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Freigänger-Katzen sich auch mal bei fremden Menschen durchschnorren – und das, obwohl sie ein liebevolles Zuhause haben. Außerdem können Sie nicht wissen, ob die Katze vielleicht ein gesundheitliches Problem hat und vielleicht sogar auf Spezialfutter angewiesen ist. Auch ins Haus sollten Sie fremde Katzen nie lassen.

Hilfe im Notfall – einige Hinweise können beim Erkennen helfen

Vielleicht ist die Katze aber wirklich ein Streuner. Und vielleicht auch einer, der Hilfe braucht und vom Tierarzt durchgecheckt werden müsste. Einige Verhaltensweisen und körperlichen Merkmale geben hier Hinweise:

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Katze zugelaufen: Den Besitzer ermitteln

Taucht immer wieder ein Tier bei Ihnen auf dem Grundstück auf, sollten Sie versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen.

Kann man die Katze einfangen, könnte ein Tierarzt die Chipnummer auslesen und den Besitzer ausfindig machen – zumindest, wenn das Tier gechippt wurde. Das ist besonders für Freigänger immer zu empfehlen, genauso wie die Kastration oder Sterilisation von Katern und Katzen.

Katze, vermutlich Streuner, draußen
Dass Katzen mal bei fremden Menschen vorbeischauen, um Futter einzufordern, passiert häufig. Sieht das Tier jedoch dreckig, mager oder allgemein verwahrlost aus, kann und sollte man handeln. (Symbolbild) © Imaginechina-Tuchong/imago

Übrigens: Die Tierarztkosten übernimmt entweder der ermittelte Halter oder aber die Gemeinde über das Tierheim.

Wann darf man das Tier behalten?

Einfach das Tier zu behalten, ist gesetzlich verboten. Rein rechtlich handelt es sich dabei nämlich um die Unterschlagung einer Fundsache. Bei Gegenständen wendet man sich in solchen Fällen an die Polizei oder das Fundbüro. Bei gefundenen Tieren ist zum Beispiel das örtliche Tierheim der erste Ansprechpartner. Hier gilt in der Regel: Hat sich nach einem halben Jahr der Besitzer nicht gemeldet, könnten Sie das Tier adoptieren. In der Zwischenzeit kann man sich aber als Pflegestelle anbieten, da zahlreiche Tierheime massiv überfüllt sind. Aber Vorsicht: Findet sich der Besitzer, müssen Sie die Katze wieder abgeben.

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