Katze zugelaufen? Das sollten Finder jetzt beachten
Ist Ihnen eine fremde Katze zugelaufen oder aufgefallen? Damit Sie nicht in gesetzliche Bedrängnis kommen, sollten Sie in dem Fall ein paar Dinge beachten.
Haben Sie schon mal einen Katzenbesitzer gefragt, woher sein Tier kommt und die Antwort war: „Oh, die Katze ist mir zugelaufen“? Dann muss es wohl Schicksal gewesen sein, oder? Jein. Denn ein zugelaufenes Tier einfach so zu behalten, ist nicht erlaubt. Sie müssen einige Dinge beachten, wenn Sie die Samtpfote bei sich aufnehmen möchten.
Katze zugelaufen? Das sollten Sie jetzt wissen
Draußen maunzt und miaut es. Bei der Suche nach der Quelle der Geräusche stößt man auf eine Katze. Vielleicht schaut ein Tier auch regelmäßig im Garten oder auf der Terrasse vorbei, fordert Futter und würde sogar ins Haus spazieren. Bevor Sie den vermeintlichen Streuner jetzt aber gleich aufnehmen, sollten Sie sich fragen:
- Wodurch wurde die Katze angelockt?
- Hat sie bei mir Futter gefunden, habe ich ein Tier, das sie interessieren könnte?
- Wirkt die Katze gesund/gut ernährt?
- Könnte die Katze jemandem aus der Nachbarschaft gehören?
Besuch einer Fremd-Katze – was Sie nicht tun sollten
Sieht die Katze wohlgenährt und nicht hager oder struppig aus, sollten Sie das Tier keinesfalls füttern. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Freigänger-Katzen sich auch mal bei fremden Menschen durchschnorren – und das, obwohl sie ein liebevolles Zuhause haben. Außerdem können Sie nicht wissen, ob die Katze vielleicht ein gesundheitliches Problem hat und vielleicht sogar auf Spezialfutter angewiesen ist. Auch ins Haus sollten Sie fremde Katzen nie lassen.
Hilfe im Notfall – einige Hinweise können beim Erkennen helfen
Vielleicht ist die Katze aber wirklich ein Streuner. Und vielleicht auch einer, der Hilfe braucht und vom Tierarzt durchgecheckt werden müsste. Einige Verhaltensweisen und körperlichen Merkmale geben hier Hinweise:
- Katze sieht gesund und gut ernährt aus: Hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Besitzer hat. Vielleicht ist sie eine entlaufene Wohnungskatze oder ein Freigänger. Schaut das Tier regelmäßig vorbei, versuchen Sie, den Besitzer zu ermitteln.
- Katze hat Parasiten, sieht verwahrlost/mager aus: Ist die Katze zutraulich, kann sie mit Futter angelockt, eingefangen und dem Tierarzt vorgestellt werden. Ist die Katze scheu, ebenfalls mit Futter anlocken, damit sie öfter vorbeikommt. Den örtlichen Tierschutz verständigen, der sie einfangen und dem Tierarzt vorstellen sollte.
- Katze könnte Kitten haben: Nicht einfangen, Tierschutz verständigen.
- Katze in ungewöhnlicher Situation wie Transportbox oder Karton: Tier wurde vermutlich ausgesetzt. Den örtlichen Tierschutz oder alternativ die Polizei verständigen.
Katze zugelaufen: Den Besitzer ermitteln
Taucht immer wieder ein Tier bei Ihnen auf dem Grundstück auf, sollten Sie versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen.
- Machen Sie ein Foto der Katze und fragen Sie (nach Möglichkeit auch online) in der Nachbarschaft, ob das Tier vermisst wird.
- Halten Sie Ausschau nach Flyern/Suchzetteln.
- Prüfen Sie, ob das Tier ein Halsband trägt, evtl. mit Adressanhänger.
Kann man die Katze einfangen, könnte ein Tierarzt die Chipnummer auslesen und den Besitzer ausfindig machen – zumindest, wenn das Tier gechippt wurde. Das ist besonders für Freigänger immer zu empfehlen, genauso wie die Kastration oder Sterilisation von Katern und Katzen.

Übrigens: Die Tierarztkosten übernimmt entweder der ermittelte Halter oder aber die Gemeinde über das Tierheim.
Wann darf man das Tier behalten?
Einfach das Tier zu behalten, ist gesetzlich verboten. Rein rechtlich handelt es sich dabei nämlich um die Unterschlagung einer Fundsache. Bei Gegenständen wendet man sich in solchen Fällen an die Polizei oder das Fundbüro. Bei gefundenen Tieren ist zum Beispiel das örtliche Tierheim der erste Ansprechpartner. Hier gilt in der Regel: Hat sich nach einem halben Jahr der Besitzer nicht gemeldet, könnten Sie das Tier adoptieren. In der Zwischenzeit kann man sich aber als Pflegestelle anbieten, da zahlreiche Tierheime massiv überfüllt sind. Aber Vorsicht: Findet sich der Besitzer, müssen Sie die Katze wieder abgeben.