Fremde Katzen füttern: Ist das verboten? Zettel geht viral
Wer Katzen liebt, will ihnen Gutes tun, auch wenn es nicht die eigenen sind. Doch ist Fremdfütterung wirklich eine Straftat? Das ist die Rechtslage.
Wer Katzen in der Nachbarschaft hat, freut sich entweder darüber, wenn er Liebhaber der Samtpfoten ist oder sie sind ihm ein Dorn im Auge. Vor allem dann, wenn sie im eigenen Garten herumstreifen oder ins Beet machen. In Mehrfamilienhäusern ist das hingegen selten ein Problem. Doch auch hier kann es wegen des Stubentigers zu Krach kommen. Weshalb eine Familie jetzt auf die Barrikaden geht, ist allerdings amüsant und regt doch gleichzeitig zum Nachdenken an.
Fremde Katzen füttern: Ist das verboten? Zettel geht viral
Sie hat einen Zettel im Treppenhaus angebracht, der jetzt sogar im Netz für Diskussionen sorgt. Ein Twitter-User namens „roter pander“, der ebenfalls im Haus wohnt, sieht den Aushang und kann nicht anders, ein Foto davon zu machen und zu posten. Darauf ist zu lesen, dass es die Familie nicht gutheißt, dass offenbar ihre Katze fremd gefüttert wird. Es handele sich hierbei um „Diebstahl“, ist weiter zu lesen. Die Katze werde dadurch weggelockt, was strafbar sei.

Schließlich sei dies eine sogenannte „Sachentziehung“ und eine „unrechtmäßige Aneignung“, was mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet wird. Haltet die Fütterung der Katze an, droht die Familie sogar mit rechtlichen Schritten. Aber darf sie das? Ist es wirklich verboten, einer fremden Katze etwas zu fressen zu geben?
Fremde Katzen füttern: Das ist die gesetzliche Rechtslage
Die Twitter-User sind sich zumindest uneins. Manche finden, dass die Katzenbesitzer übertreiben, eine Userin schreibt etwa: „Der Zettel ist natürlich Schwachsinn. Eine Katze sucht sich ihre Menschen für Futter, Streicheleinheiten, Spielen & Co. ganz allein aus.“ Ein anderer User hält allerdings dagegen: „Fremde Katzen füttern ist ein absolutes No-Go! Sie wird dem Besitzer so entfremdet, der liebt die Katze! Es ist ein moralisches und eben auch ein rechtliches Vergehen. Das moralische wiegt schwerer.“ Doch wie ist die gesetzliche Rechtslage?
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Tatsächlich ist das Füttern fremder Katzen im Zuhause oder auf dem eigenen Grundstück per se nicht verboten. Zumindest, solange die Samtpfote aus freien Stücken zu den Nachbarn geht und nicht gegen ihren Willen festgehalten wird. Wer also nicht möchte, dass die eigene Katze von Anwohnern gefüttert wird, sollte also besser versuchen, diese zu kontaktieren und ihnen das mitzuteilen. Wer gleich mit rechtlichen Konsequenzen droht, muss damit rechnen, auf Widerstand zu stoßen. Schließlich sollten Sie versuchen, den Konflikt friedlich zu lösen, vor allem dann, wenn Sie noch länger im Haus miteinander leben wollen.