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Das große Katzen-Einmaleins: Alles zu Rassen, Bedingungen und Katzenrecht

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Eine schwarze Hauskatze sitzt auf einer Wiese. (Symbolbild)
Katzen sind faszinierende Tiere und zählen zu den beliebtesten Haustieren der Welt. (Symbolbild) © Karina Hessland/IMAGO

Katzen gehören zu den beliebtesten Haustieren der Welt. Bevor die Tiere einziehen sollten Sie sich über Haltungsbedingungen und Besonderheiten verschiedener Rassen zu informieren.

Hamburg – Mehr als 15 Millionen Katzen lebten im Jahr 2020 in deutschen Haushalten. Damit rangieren die Raubtiere noch vor Hunden. Das fand eine Erhebung für den Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V. und den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) heraus. Plant man die Anschaffung einer oder mehrere Katzen, ist Wissen über ihre Besonderheiten wichtig. So unterscheiden sich die Verhaltensweisen von Rasse zu Rasse zum Teil stark. Außerdem stellt sich die Frage, was in puncto Recht zu beachten ist.

Katzen-Lexikon: Eine kurze Geschichte der Hauskatze

Die Hauskatze, wie man sie heute kennt, ist eine Unterart der Falbkatze, einer afrikanischen Wildkatze. Ihre ersten Vorfahren lebten vor rund neun Millionen Jahren wahrscheinlich in Asien. Von dort aus verbreiteten sich verschiedenen Rassen in die ganze Welt. Im Jahr 2007 untersuchten Forscher der Universität Oxford die Gene von rund 1.000 Hauskatzen auf der ganzen Welt und wiesen nach, dass sie alle von der Falbkatze abstammen. Die Domestikation erfolgte aktuellen Erkenntnissen nach in der Region des heutigen Syriens und von dort aus weiter in Zypern.

Die Katze schloss sich dem Menschen mit dessen beginnender Sesshaftigkeit an. Das zeigen rund 9.000 Jahre alte Knochenreste, die zusammen mit menschlichen Skeletten in Mesopotamien, Südost-Anatolien und Jordanien gefunden wurden.

Im Alten Ägypten lebten Katzen mindestens ab dem 3. Jahrtausend vor Christus mit Menschen, wie etwa die Darstellung einer Katze mit Halsband aus dieser Zeit zeigt. Die Tiere wurden zum Teil als Götter verehrt – ein Beispiel dafür ist die Katzengöttin Bastet. Diese Verehrung war den Alten Griechen fremd, wenngleich sie Katzen ebenfalls als Haustiere hielten. In Indien waren sie Bestandteil religiöser Zeremonien, in China galt sie als Glückssymbol.

Katzen-Lexikon: Vom Mittelalter bis heute

Obwohl Katzen Schädlinge wie Ratten und Mäuse vernichteten, war ihr Ruf im Mittelalter schlecht. Sie galten als Begleiter von Hexen und Schüler des Teufels. Die ihr zugesprochenen magischen Eigenschaften waren Grund für die Volksmedizin, ihre Bestandteile als Heilmittel zu verwenden. Katzenfelle und -leder waren beliebt. Vorwiegend als Nutztiere wurden sie bis zur Zeit der industriellen Revolution gesehen. Zu dieser Zeit begann ihr Aufstieg als Haustier, nicht zuletzt aufgrund der Zunahme der Katzenzucht.

Katzen-Lexikon: Welche Rassen gibt es?

Alle heute bekannten Rassen stammen von europäischen, orientalischen und asiatischen Hauskatzen ab. Genetisch unterscheidet man Langhaarkatzen, die ihren Ursprung im Nahen Osten haben, wie die Türkische Angorakatze, und Kurzhaarkatzen. Zu diesen zählt etwa die Europäisch Kurzhaar, deren Vorfahren Haus- und Dorfkatzen waren. Ihr praktisch zum Verwechseln ähnlich sieht die Europäische Hauskatze, die heute in Deutschland weit verbreitet ist.

Traditionell werden drei Rassen Unterscheidungen vorgenommen: Zusätzlich zu Lang- und Kurz- kommen Halblanghaarkatzen. Hiermit sind die meisten genetischen Langhaarkatzen gemeint. Einzig die Perserkatze wird nach dieser Zählart dem Langhaar zugeordnet.

Heute sind mehr als 30 Rassen bekannt. Ihre spezifischen Eigenschaften standardisieren internationale Zuchtvereine. Einige Rassen weisen Besonderheiten auf, wie Taubheit, die oftmals bei rein weißen Tieren auftritt. Auch gewollte Mutationen wie Schwanzlosigkeit, ein Merkmal der Manx-Katze, sind Ergebnisse von Züchtungen. Unter anderem die genannten werden als tierschutzrechtlich bedenklich eingestuft.

Diese Rassen sind in Deutschland besonders weit verbreitet und beliebt:

Katzen-Lexikon: Haus- oder Rassekatze?

Wer die Anschaffung einer Katze plant, steht vor verschiedenen Entscheidungen. Eine davon lautet: Haus- oder Rassekatze? Während bei der Wahl einer bestimmten Rasse in der Regel der Gang zum Züchter angesagt ist, gibt es Hauskatzen in Tierheimen oder über private Vermittler.

Wer wissen möchte, welchen Charakter die Katze (voraussichtlich) aufweisen wird, entscheidet sich für eine bestimmte Rasse. So sind Bengalkatzen eher wild und verspielt, Britisch Kurzhaar gelten als ausgeglichen und ruhig, Burma-Katzen als menschenfreundlich und redselig. Auch Fellfarbe, -länge und -zeichnung weisen bei Perserkatze, Angora und Co. bestimmte Eigenschaften auf. Rassekatzen sind allerdings anfälliger für manche Krankheiten und oftmals aufwendiger in der Pflege. Das gilt besonders für viele Langhaarkatzen, deren Fell regelmäßig gebürstet und mitunter entwirrt werden muss.

Hauskatzen sind Überraschungspakete. Sie können verschiedene Charaktereigenschaften aufweisen und man weiß vorher nicht, ob sie ein freiheitsliebender Streuner oder ein häuslicher Stubenhocker wird. Auch hinsichtlich Fellfarbe, -zeichnung und -länge gibt es eine breite Varianz. Hauskatzen sind aufgrund ihrer genetischen Vielfalt meist robuster und weniger anfällig für Krankheiten.

Katzen-Lexikon: Diese Rassen sind besonders menschenbezogen

Das Wissen um die Eigenschaften und Besonderheiten einer Rassekatze erspart manche unliebsame Überraschung. So sind einige Arten sehr unabhängig, während andere sich als Kuscheltiere vorstellen. Letzteres trifft auf folgende Rassen zu:

Ob bei menschenbezogenen oder eher scheuen Tieren: Katzen benötigen Rückzugsmöglichkeiten und in vielen Fällen eine langsame Eingewöhnung.

Katzen-Lexikon: Haltungsbedingungen, die erfüllt werden sollten

Entgegen der landläufigen Annahme sind Katzen keine Einzelgänger. Sie schätzen es, wenn sie beim Menschen mindestens zu zweit gehalten werden. Vor allem Kitten sollten nicht alleine gehalten werden. Sie brauchen den Kontakt zu einem Artgenossen, um ihr Sozialverhalten zu schulen. Kann aus Platz- oder anderen Gründen nur ein Tier gehalten werden, ist ein älteres zu bevorzugen, das nachgewiesen keinen Kontakt zu anderen Katzen halten möchte.

Darüber hinaus sollte der Besitzer ausreichend Zeit für Spielstunden, Platz und eine katzengerechte Umgebung bieten können. Diese sollte sicher sein, sprich, frei von Sturzfallen wie ungesicherten Fenstern und Balkonen, zerbrechlichen und scharfen Gegenständen, verschluckbaren Kleinteilen, zugänglichen Chemikalien wie Putzmitteln sowie giftigen Pflanzen und Lebensmitteln.

Zu einer artgerechten Haltung gehören neben ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten auch erhöhte Liegeplätze. Katzen behalten gerne den Überblick. Kissen und Körbe auf – kippsicheren – Regalen oder Schränken oder ein Parcours an der Wand nehmen die meisten Tiere gerne an.

Katzen-Lexikon: Was tun, wenn die Katze zum Rechtsfall wird?

Haftpflichtversicherungen für Katzen sind unüblich, anders als beispielsweise für Hunde. In vielen Privathaftpflicht-Verträgen sind durch Katzen verursachte Schäden mitversichert. Doch gilt das je nach Police erstens nicht unbedingt automatisch und zweitens entscheidet die Versicherung, welche Schäden abgegolten werden. So entschied zum Beispiel das Landgericht Saarbrücken, dass durch Katzenurin ruiniertes Parkett in einer Mietwohnung von der Versicherung nicht ersetzt werden muss, da es sich um „eine übermäßige Nutzung der Mietsache“ handele, die laut Police nicht abgedeckt ist.

Auch in weiteren Fällen ist in Sachen Recht einiges zu beachten. Obwohl es keine speziellen Gesetze gibt, die sich mit Katzen und deren Haltung befassen, ziehen im Falle des Falles Richter und Anwälte bestimmte Regelungen hinzu. So gilt beim Kauf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), bei der Haltung in gemietetem Wohnraum das Mietrecht, in Eigentumswohnanlagen die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Auch das Grundgesetz kommt unter Umständen zum Tragen, denn der Staat schützt nach Artikel 20a auch Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.

Katzen-Lexikon: Was müssen Halter beachten?

Tierhalter müssen laut Paragraf 2 des Deutschen Tierschutzgesetzes für eine artgerechte Haltung Sorge tragen. Dazu gehört auch Freigang, sofern die Katze das wünscht und es möglich ist. Nachbarn müssen Katzen auf ihrem Grundstück grundsätzlich dulden, es sei denn, sie verursachen unzumutbare Probleme. Dazu können anhaltende Geräusche gehören, „Diebstahl“ von Fischen oder Reißen von Kleintieren wie Kaninchen oder Schäden an Fahrzeugen. In diesen Fällen endet die Duldungspflicht.

Für durch Katzen verursachte Schäden haftet laut Paragraf 833 des BGB grundsätzlich der Halter. Allerdings ist der Geschädigte in der Beweispflicht und es kann schwierig werden, nachzuweisen, dass ein bestimmtes Tier verantwortlich ist.

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