Katzen in der Wohnung: Welches Mitspracherecht hat der Vermieter?
Kleintiere in einer Mietwohnung zu halten, kann kein Vermieter verbieten. Doch wie ist das, wenn eine Katze einziehen soll?
Vom Hamster bis zum Kaninchen und von der Katze bis zum Hund: In Deutschland leben in fast jedem zweiten Haushalt Haustiere. Dabei steht aber längst nicht jede Wohnung oder jedes Haus auch im Eigentum der Bewohner. Viele Tiere leben mit ihren Menschen in Mietwohnungen. Doch nicht immer ist dort auch Tierhaltung erlaubt. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt – auch, wenn eine Katze einziehen soll.
Katzen in der Wohnung: Welches Mitspracherecht hat der Vermieter?

Auch wenn im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung verboten ist, ist das nicht allgemeingültig zu verstehen. Denn ein pauschales Tierhaltungsverbot ist im Mietvertrag unzulässig. Harmlose Kleintiere wie zum Beispiel Fische oder Hamster sind immer erlaubt. Doch wie ist es, wenn eine Katze einziehen soll?
Generell heißt es, dass Katzen oder auch Hunde nur geduldet werden, wenn im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung erlaubt ist. Doch auch wenn die Tierhaltung verboten ist, heißt das nicht, dass der Traum von einer eigenen Katze platzen muss. Denn laut einer Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ist die Klausel, die Tierhaltung pauschal verbietet, unwirksam.
Katzen in der Wohnung: Pauschales Tierhaltungsverbot unwirksam
Auch wenn ein Tierhaltungsverbot nicht rechtens ist, kann es aber sein, dass Vermieter einfordern, um Erlaubnis gefragt zu werden, bevor ein Tier einzieht. Oftmals steht das ebenfalls im Mietvertrag fest. Doch auch wenn die Chancen gut stehen, dass Vierbeiner einziehen dürfen, ist es dem Vermieter möglich einzugreifen, wenn es zu viele Tiere sind. Eine zweite Katze ist kein Problem, aber bei mehr als drei Katzen kann der Vermieter laut Amtsgericht Wiesbaden, wie „Stiftung Warentest“ schreibt, verlangen, dass Tiere ausziehen müssen.
Katzen in der Wohnung: Erlaubnis für Balkon-Schutznetze einholen
Auch wenn Katzen mietrechtlich keine Kleintiere sind, müssen Vermieter also ihre Haltung in der Regel erlauben. Ein Verbot gilt nur, wenn konkrete Gründe dagegen sprechen. Zieht eine Katze ein, ist es bei Freigängern ratsam, nochmal in die Hausordnung zu schauen. Vermieter dürfen den Freigang außerhalb der Wohnung verbieten oder anordnen, dass Tiere dort angeleint sein müssen. Wer Schutznetze am Balkon anbringt, fragt im besten Fall vorher seinen Vermieter um Erlaubnis. Denn wenn das Netz die Optik des Hauses stören sollte, kann der Vermieter es verbieten.
Katzen in der Wohnung: Tipps zum Einzug von Katzen
Damit dem Einzug einer Katze nichts im Wege steht, keine Konflikte durch den Vierbeiner entstehen und es auch zu keinen bösen Überraschungen kommt, ein paar Tipps zum Einzug von Katzen in Mietwohnung:
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Halten Sie sich an Regeln und checken Sie vorher die Hausordnung.
- Versichern Sie sich: Eine Privathaftpflicht schützt vor Schäden, die Ihre Katze verursacht. Aber Vorsicht: Schäden durch Katzenurin können teuer werden. So muss zum Beispiel bei verunreinigten Fußböden die Privathaftpflicht Versicherung nicht einspringen. Mit diesen Tipps können Sie Katzenurin in der Wohnung gut entfernen.
- Vor dem Einzug: Seien Sie ehrlich und sprechen an, dass eine Katze einziehen soll.
- Bei Auszug: Achten Sie auf Abnutzungsspuren an Wänden, Türen und Böden.