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Pferde im Karneval: Im Sattel gilt Handyverbot und Höchstgewicht für Reiter

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Von: Sina Lück

Karnevalsfans müssen sich bei den Rosenmontagszügen 2023 auf neue Leitlinien einstellen. Auf dem Pferd gilt Handyverbot und Höchstgewicht für Reiter.

Pferde im Karneval haben eine lange Tradition. Allerdings äußern Tierschützer immer wieder Kritik, dass die Rosenmontagszüge zu viel Stress für die Tiere bedeuten und sie für die Karnevalfans gefährlich werden können. Vom Karneval ausschließen, will das NRW-Umweltministerium die Pferde aber nicht. Stattdessen sollen neue Leitlinien für Pferde im Karneval für mehr Sicherheit und Tierwohl sorgen. Die verschärften Regeln für Karnevalszüge mit Pferden hat die Landesregierung bereits Anfang 2022 veröffentlicht, allerdings fielen die meisten Umzüge aufgrund von Corona aus. In diesem Jahr ist es aber so weit.

Pferde im Karneval: Im Sattel gilt Handyverbot und Höchstgewicht für Reiter

Zwei Kaltblut-Pferde laufen vor einem Wagen im Karnevalsumzug in Köln Ehrenfeld.
Bei den diesjährigen Rosenmontagszügen gelten die neuen Leitlinien für Pferde im Karneval. (Symbolbild) © Henning Kaiser/dpa

Wie die dpa meldet, muss sich die Karnevalsgemeinde bei den diesjährigen Rosenmontagszügen in vielen Städten an die neuen Leitlinien halten. Denn die Planungen in den rheinischen Metropolen laufen bereits: Laut einem Sprecher des Kölner Festkomitees sind in Köln 270 Pferde für den Umzug angemeldet. Nach Angaben des Comitee Carneval sind in Düsseldorf rund 40 Pferde vorgesehen.

Bevor die neuen Leitlinien des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in ganz Nordrhein-Westfalen zum Tragen kamen, hatte man sie in beiden Städten getestet. In den Vorgaben sind unter anderem folgende Aspekte festgelegt:

Für alle Reiter gilt außerdem ein Alkohol-, Rauch- und Handyverbot. Zusätzlich müssen sie ihr reiterliches Können in Form von vielen Reitstunden nachweisen und dürfen höchstens 15 Prozent des Pferdegewichts wiegen.

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Neue Leitlinien für Pferde im Karneval gilt auch für Schützenfeste

Die neuen Leitlinien gelten ebenfalls für Pferde, die an Umzügen bei Schützenfesten teilnehmen. Kommt es zu Verstößen, schreitet nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums das zuständige Kreisveterinäramt ein. Wie ein Sprecher mitteilte, sollten die Regeln den Behörden dabei als „Vollzugshilfe zur Auslegung des Tierschutzgesetzes“ dienen.

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