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Haustiere in der Mietwohnung: Warum Sie bei einem Hund vorher den Vermieter fragen müssen

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Von: Anne Hund

Streit mit dem Vermieter oder den Nachbarn braucht niemand. Umso wichtiger ist es, dass Mieter sich vor der Anschaffung eines Haustieres Gedanken machen.

Längst nicht jeder Vermieter ist begeistert, wenn sich die Bewohner ein Haustier zulegen. Um Streit oder Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie ihn als Mieter in jedem Fall vorher fragen. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter auch jedes Tier verbieten kann. „Für die Tierhaltung ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich, es sei denn, es handelt sich um Kleintiere“, erklärt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, einem Beitrag des Portals myhomebook.de zufolge. Denn Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen in der Wohnung gehalten werden. Das gehört laut Experten zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch.

Welche Haustiere sind in der Wohnung erlaubt?

Auch Hunde oder Katzen darf der Vermieter nicht einfach grundlos ablehnen. Es kann in einzelnen Fällen jedoch Beweggründe dafür geben, die aus Sicht des Vermieters gegen die Haltung eines Vierbeiners sprechen. Bellt der Hund zum Beispiel übermäßig viel, könnte das in einer Mietwohnung mit Nachbarn zu Problemen führen und der Vermieter dies möglicherweise als Grund angeben. Die Mietexpertin erklärt es zufolge so: „Der Vermieter muss konkrete und berechtigte Gründe vorbringen, um die Tierhaltung zu untersagen. Nur berechtigte Interessen von Vermietern, wie etwa die Beschädigung der Wohnung oder Störung der Nachbarn können eine auf ein Tier begrenzte Tierhaltung begründen. In manchen Fällen können sie auch zum Widerruf einer erteilten Genehmigung berechtigen.“

Hund läuft Mann in der Wohnung hinterher.
Am besten spricht man in aller Ruhe mit dem Vermieter, bevor man sich den Lieblingshund ins Haus holt. (Symbolbild) © Westend61/Imago

Mietrecht: Darf der Vermieter Hunde in der Wohnung verbieten?

Bei Zuwiderhandlung könne der Vermieter eine Unterlassung fordern, den Mieter abmahnen und schlimmstenfalls sogar kündigen, heißt es außerdem in dem Beitrag. Umgekehrt könnten Mieter notfalls eine Genehmigung auch einklagen. Im besten Fall vermeidet man solche Konflikte von Vornherein und spricht etwa vor Anschaffung eines Hundes in aller Ruhe mit dem Vermieter. Vielleicht legt er zum Beispiel Wert darauf, dass der Vierbeiner nicht zu groß für die verhältnismäßig kleine Wohnung ist, oder dass man sich einen Rassehund anschafft, der typischerweise außergewöhnlich viel bellt.

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Hundehalter, aufgepasst: Ohne Hundehaftpflicht kann es teuer werden

Grundsätzlich sollte man wissen: Richten Katzen oder Kaninchen Schäden an, greift die normale Privathaftpflichtversicherung. Nicht so bei Hunden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Betroffenen deshalb grundsätzlich dazu, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie sei mit einem Beitrag von etwa 50 Euro pro Jahr nicht teuer, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Thema. Im Ernstfall lohne sie sich jedoch umso mehr. Sachschäden, die der Vierbeiner in einer Mietwohnung verursacht, sollten demnach mit bis zu 500.000 Euro, Welpen idealerweise mindestens sechs Monate mitversichert sein, bevor sie eine eigene Police benötigen. Beim Abschluss muss man also einiges beachten. Die Verbraucherschützer raten, auch das Kleingedruckte zu lesen. Manchmal werde die Beitragshöhe von der Hunderasse anhängig gemacht, bestimmte Kampfhunderassen seien ganz von den Leistungen ausgeschlossen.

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