Hundegebell: Gesetz regelt, wie lange ein Hund bellen darf
Der Hund bellt und hört einfach nicht auf? Ein Gesetz gibt vor, wie lange und wie häufig der Hund bellen darf. Diese Rechte sollten Hundebesitzer kennen.
Andauerndes Hundegebell in einer Wohnung kann störend sein. Viele Hundebesitzer sehen sich dann mit einer Anzeige der Nachbarn konfrontiert. Doch wie lange und wann darf ein Hund bellen? Hier hat das Gesetz klare Regelungen geschaffen, die man kennen sollte, wenn man einen Vierbeiner zu Hause hält.
Hund bellt, der Nachbar beschwert sich: Die Gesetzeslage ist klar
Sich oft wiederholendes und lautes Bellen kann als Ruhestörung gewertet werden. Bekommen Sie von einem Nachbarn nicht nur eine Beschwerde, sondern auch eine Anzeige, ist häufig guter Rat teuer.
Welche Rechte hat man als Hundebesitzer und welche Rechte haben die eigenen Vierbeiner? Natürlich dürfen Hunde bellen, doch gibt es einige Richtlinien, an die man sich halten sollte. Abtrainieren können Sie Hunden ständiges Bellen mit Erziehungstipps.
Hundegebell: Daran sollten sich Hundebesitzer halten
Wie lange und zu welcher Uhrzeit nun gebellt werden darf, ist nicht in jedem Bundesland gleich geregelt. Hier hat das Oberlandesgericht Hamm einige wichtige Punkte festgelegt. An diese Regelungen sollten Sie sich halten, wenn Sie einen Vierbeiner besitzen:
- Ein Hund darf nicht mehr als zehn Minuten am Stück und 30 Minuten insgesamt am Tag bellen.
- Zwischen 19 Uhr und 8 Uhr morgens darf der Hund nicht bellen - Gleiches gilt auch für die Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr.
- An Sonn- und Feiertagen sollte sich der Hund ruhig verhalten.
Lautes Hundegebell an öffentlichen Plätzen
An öffentlichen Plätzen ist es naturgemäß laut. Hier darf der Hund, anders als in der eigenen Wohnung, auch länger als durchgehend zehn Minuten bellen. Somit darf er an öffentlichen Plätzen bellen, auch wenn sich die Anwohner beschweren. Auch beim Stadtspaziergang ist das Bellen natürlich erlaubt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vierbeiner im Müll wühlt. Gegenseitiges Aufpassen und Rücksichtnahme sind auch hier für alle Beteiligten sinnvoll.

Lang anhaltendes Hundebellen kann als Ruhestörung eingestuft werden. Daher ist es keine Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu werten. Ob hier ein Bußgeld fällig wird, ist hier von Bundesland zu Bundesland verschieden. Schaut man sich den Bußgeldkatalog an, kann für Lärmbelästigung während der Nachtruhe oder an Sonn- und Feiertagen bis zu 5.000 Euro fällig werden.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Zudem ist jedem verantwortungsvollen Hundebesitzer klar, dass er auf die Bedürfnisse seines Hundes achten sollte. Bellt der Hund aus Angst? Oder möchte er auf etwas aufmerksam machen? Es ist relativ einfach, die Hundesprache zu verstehen. So können Besitzer und Tier gemeinsam am vielleicht andauernden Bellen arbeiten.