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Hund hat gebissen? Was jetzt zu tun ist – und welche Kosten auf Halter zukommen können

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Von: Anne Hund

Ein Hundebiss kann äußerst schmerzhaft und riskant sein. Experten erklären, was man auch bei kleineren Verletzungen beachten sollte – und welche rechtlichen Folgen ein solcher Vorfall mit sich bringen kann.

Mit einem Hundebiss ist nicht zu spaßen. Für beide Seiten – das Opfer des Bisses sowie für den Hundehalter – ist es eine äußerst heikle Situation, die in jedem Fall dringend vermieden werden sollte. Die Statistik zeigt dem PortalVerivox.de zufolge, dass jährlich schätzungsweise 30.000 bis 50.000 Menschen von Hunden gebissen werden – dabei entstünden in vielen Fällen Verletzungen.

„Ein Hundebiss kann von einem leichten Zwicken bis zum heftigen Biss reichen, welcher unter Umständen auch gefährlich werden kann. Gerade bei einem Kind, im Gesicht oder in der Schwangerschaft können die Folgen schwerwiegend sein und Schmerzensgeldforderungen oder Schadenersatzansprüche nach sich ziehen“, heißt es in dem Beitrag des Portals. Aber auch bei kleineren Verletzungen könnte sich die Bisswunde infizieren, weshalb man in jedem Fall direkt einen Arzt aufsuchen sollte. Die Verivox-Experten erklären, was Betroffene bei einem Vorfall außerdem beachten sollten, und wie die Lage aus versicherungsrechtlicher Sicht zu bewerten ist.

Infektion, Tetanus und Tollwut – Hundebisse und ihre möglichen Folgen

Die Mundhöhle von Hunden ist voller Bakterien. „Kommt es zum Biss, so können diese durch Zähne und Speichel in die Wunde gelangen und Tetanus oder Tollwut hervorrufen“, erklärt Verivox in seiner Mitteilung. Die meisten Menschen hätten eine Impfung gegen diese Krankheiten und seien daher geschützt. Häufig werde aber die Gefahr einer Entzündung der Wunde unterschätzt. „Treten Schwellung, Rötung und Erwärmung auch noch einige Stunden nach dem Hundebiss auf, so kann es sein, dass sich die Wunde entzündet hat. In diesem Fall sollte möglichst schnell eine Versorgung durch einen Arzt sichergestellt werden“, so der wichtige Hinweis. „Die Behandlung erfolgt dann in der Regel mittels Antibiotika. Schon bei Verdacht auf Tollwut hat der behandelnde Arzt die Pflicht, den Vorfall amtlich zu melden.“

Vorsicht Hund  – Warnhinweis an einem Zaun
„Vorsicht! Hund“ Schilder wie diese sollen Vorbeigehende warnen. Doch mit einem solchen Schild allein ist es nicht getan. © Heiko Küverling/Zoonar.com/Imago

Sofortmaßnahmen nach einem Hundebiss

Warum ist die Situation eskaliert? Die Lage ist im Nachhinein in vielen Fällen aus rechtlicher Sicht nicht immer einfach zu beurteilen. Die Experten empfehlen, welche Maßnahmen die Beteiligten auf beiden Seiten unmittelbar nach einem Hundebiss ergreifen sollten.

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Hundehaftpflichtversicherung kann vor rechtlichen Folgen schützen

Welche rechtlichen Folgen können im Zweifel drohen? Im besten Fall kann den Experten zufolge eine außergerichtliche Einigung zwischen Hundehalter und der gebissenen Person erreicht werden. „Um dies zu erzielen, kann der Hundehalter das Opfer schon direkt nach dem Hundebiss darüber in Kenntnis setzen, dass er über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügt.“ Auf diese Weise könne auf ein Gerichtsverfahren verzichtet werden und beide Parteien könnten sich viel Zeit und Mühe ersparen.

Schmerzensgeld bei Hundebiss?

Für den Hundehalter kann es ansonsten teuer werden, sollte der eigene Vierbeiner tatsächlich jemanden gebissen haben: „Im Falle eines Sachschadens oder einer Verletzung haftet immer der Hundehalter, auch bei Mitverschulden des Gebissenen oder dessen Hundes“, erklärt Verivox in dem Beitrag. Meistens komme es zur Anzeige durch den Geschädigten. In häufigen Fällen müsse vom Besitzer des beißenden Hundes dann Schmerzensgeld gezahlt werden. „Ein Hundebiss ist zwar keine Straftat, allerdings kann es durch die Meldepflicht des behandelnden Arztes zu einer Strafanzeige kommen“, heißt es zudem in dem Beitrag. „Diese Meldepflicht hängt wiederum davon ab, ob bei dem beißenden Hund Tollwut vermutet wird oder nicht.“

Wie hoch fällt ein Schmerzensgeld gegebenenfalls aus? Das hängt Verivox.de zufolge vom Einzelfall – und „danach, ob es ein Mitverschulden seitens des Geschädigten“ gegeben habe. „Es empfiehlt sich nicht, sogenannte Schmerzensgeldtabellen zurate zu ziehen, da diese in der Regel unvollständig sind und die Höhe des Schmerzensgelds je nach individuellem Fall angepasst wird“, so der Hinweis der Experten laut dem Beitrag. „Sie könnte im Rahmen zwischen wenigen 100 Euro bei Bissen ohne offene Wunden oder mehreren 1.000 Euro, je nach Schwere der Verletzung bzw. des Schadens, variieren.“

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