Igel bei eBay Kleinanzeigen – 20 Euro wollte der Anbieter
Der Igel gilt in Deutschland als eine besonders geschützte Art. Doch bei eBay Kleinanzeigen verlangt ein dreister Anbieter 20 Euro für ein Wildtier.
Nürnberg (Bayern) – Wer sich schon mal auf dem Portal eBay Kleinanzeigen umgeschaut hat, weiß: Dort gibt es (fast) nichts, was man nicht kaufen kann. Doch ein Verkaufsangebot von einem Igel ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch strafbar. Das denkt sich auch eine Tierschützerin aus Nürnberg, die daraufhin die Polizei einschaltet.

Igel bei eBay Kleinanzeigen – 20 Euro wollte der Anbieter
Einfach mitgenommen und bei eBay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten: Was sich ein Mann aus Nürnberg bei dieser Aktion gedacht hat, kann Igelfreundin Cindy Kronfeldt nicht nachvollziehen. „Unmöglich, was es für Menschen gibt“, erklärt sie gegenüber „Bild“. Durch einen Aufruf des Vereins „Welt der Igel e.V.“ in einer internen Notfallgruppe erklärt sie sich sofort bereit, zu helfen und zeigt den Anbieter des verdächtigen Inserats an. Denn Igel gelten in Deutschland als eine besonders geschützte Tierart, die weder verkauft, verschenkt oder ohne einen berechtigten Grund in der Wohnung eingesperrt werden darf.
Die Beamten der Polizeiinspektion Nürnberg West fahren zur Wohnung des Verkäufers und decken den illegalen Handel mit dem Wildtier auf. Sie stellen den Igel sicher, den Cindy schließlich in ihre Obhut nimmt. Ein Name für den kleinen Igelmann ist schnell gefunden: Ab sofort „hört“ das Wildtier auf den Namen „Alfons“. Nach einem gründlichen Gesundheitscheck steht fest: Alfons hat zu wenig Gewicht und ein paar ungebetene Gäste an seinem Stachelkleid. Bevor ein neues Zuhause gefunden ist, päppelt Cindy ihren Schützling daher zunächst liebevoll bei sich im Keller auf. So wie die Tierretterin Hollie Warren, die ein „mysteriöses Tier“ findet, das wie eine Avocado aussieht.
Igel bei eBay Kleinanzeigen – Alfons zieht in sein neues Zuhause
Dann ist es endlich so weit: Alfons Umzug in eine Nürnberger Kleingartenanlage steht an. Dort darf der Igel seine neu gewonnene Freiheit in einem gemütlichen Außengehege genießen und die neue Umgebung in den nächsten Wochen erkunden. „Danach kommt das Gitter weg und er kann das erste Mal in Ruhe auf Brautschau gehen“, sagt Cindy. Falls Alfons zwischendurch aber doch mal Heimweh oder Hunger hat, kann er jederzeit in seine Igel-Wohnung im Garten zurück kommen – denn sein Häuschen in der Gartenanlage bleibt. Auf Wiedersehen, Alfons!
Igel bei eBay Kleinanzeigen – Wildtiere in Deutschland gesetzlich geschützt
Den Umgang mit besonders geschützten Wildtieren wie Igeln regelt in Deutschland der Paragraf 42 des Bundesnaturschutzgesetzes, der besagt:
- Es ist verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
- Es ist ferner verboten, Tiere (und Pflanzen) der besonders geschützter Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen. Als Ausnahmen gestattet das Gesetz in § 43.
- Abweichend von den Verboten des § 42 ist es zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können.
Darüber hinaus sind die Vorgaben des Tierschutzgesetzes nach Paragraf 2 zu beachten. Wer einen hilfsbedürftigen Igel oder eine verdächtige Anzeige im Internet findet, kann sich an die örtliche Naturschutzbehörde, die Polizei oder an die Igelhilfe „Welt der Igel e.V.“ wenden.