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Gassi-Gesetz 2022: Fünf Regeln, die Sie kennen müssen

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Von: Jasmin Farah

Für Hundebesitzer in Deutschland gilt seit Anfang 2022 eine neue Verordnung. Darunter neue Regeln wichtig, um sie artgerechter zu halten.

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es für Hundehalterinnen und Hundehalter wichtige Änderungen, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingeführt hat. „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, begründete Ex-Bundesministerin Julia Klöckner (49, CDU) die neuen Regeln vergangenes Jahr gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Tierschützer dürfen sich freuen.

Gassi-Gesetz 2022: Fünf Regeln, die für Sie als Hundehalter gelten

Unter anderem gilt jetzt die sogenannte Gassipflicht, weshalb die neue Verordnung auch umgangssprachlich „Gassi-Gesetz“ genannt wird. Mit der Begründung, dass Hunde artgerecht gehalten sollen. Folgende Regeln müssen Sie beachten:

Eine Frau geht mit einem jungen Hund  an der Leine Gassi
Das neue „Gassi-Gesetz“ bzw. die Tierschutz-Hundeverordnung hält auch für Welpenbesitzer einige Änderungen bereit. © Annette Riedl/dpa

Gassi-Gesetz 2022: 1. Genug Bewegung und Auslauf

Hunde brauchen ausreichend Bewegung und Auslauf. Demnach müssen Besitzer mit ausgewachsenen Exemplaren nach der neuen Verordnung mindestens zweimal am Tag und für mindestens eine Stunde im Freien spazieren gehen. Damit sich der Wauwau nicht einsam fühlt, sollte man ihn auch nicht mehr so lange alleine lassen. Aus diesem Grund müssen sich Besitzer mehrmals täglich in „ausreichender Dauer“ um ihr Haustier selbst kümmern oder eine Betreuungsperson engagieren.

Zudem ist geregelt, dass sich Halter täglich aktiv mit ihren Hunden beschäftigen sollen, etwa in Form von Spielen etc. Für Welpen gilt, dass man sich mindestens vier Stunden am Tag um sie kümmern muss.

Gassi-Gesetz 2022: 2. Blick ins Freie

Hunde sollen nicht nur mehr Zeit im Freien verbringen, sondern nach der Verordnung auch immer die Möglichkeit haben, von ihrem Heim aus ins Freie gucken zu können. Das machen sie schließlich gerne, um sich zu beschäftigen, die Umwelt zu beobachten und ihre natürliche Neugierde zu stillen.

Gassi-Gesetz 2022: 3. Anbindehaltung verboten

Was sicherlich viele Tierschützer freuen wird: Seit Anfang des Jahres ist es auch verboten, Hunde rund um die Uhr an einer Kette angebunden oder mit einer Laufleine auf einem Grundstück zu halten. Für viele ist das ein Akt der Tierquälerei, dem nun die neue Verordnung zustimmt. Wenn ein Fellfreund schließlich nur noch angebunden ist, ist nicht mehr gewährleistet, dass er sich ausreichend bewegen kann.

Gassi-Gesetz 2022: 4. Stachelhalsbänder verboten

Ein weiteres Verbot, das viele sicherlich gerne hören, ist, dass Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel, um Hunde folgsam zu machen, ebenfalls laut der neuen Verordnung nicht mehr zugelassen sind.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Gassi-Gesetz 2022: 5. Qualzucht nicht zur Schau stellen

Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, also deformierte Körperteile haben oder ihnen diese fehlen und hierdurch umgestaltet worden sind, dürfen nicht mehr auf Veranstaltungen oder Ausstellungen gezeigt werden. Dabei geht es konkret um Rassen wie etwa Möpse oder Französische Bulldogge und Co., die oftmals aufgrund der Zucht Schmerzen oder körperliche Schäden haben.

Im Grunde soll es also darum gehen, das Leben des besten Freunds des Menschen auf vielen Ebenen zu verbessern und den Tierschutz hierzulande weiter voranzubringen.

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