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In der Ferienzeit: Wer sein Haustier aussetzt, riskiert 25.000 Euro Bußgeld

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Von: Jasmin Farah

Die Sommerferien sind für viele die schönste Zeit des Jahres. Nicht so für einige Haustiere. Wenn sie stören, werden sie ausgesetzt. Das kann teuer werden.

Viele freuen sich im Sommer über die freie Zeit mit ihren Liebsten. Ferienzeit ist schließlich auch die Zeit im Jahr, in der man einfach mal die Seele baumeln lassen und wegfahren kann. Wer allerdings Haustiere zu Hause hat, muss sich schon früh Gedanken darum machen, was mit Hund, Katze und Co. in der Zwischenzeit passieren soll. Manche haben Bekannte oder Familienmitglieder, die in den Sommerferien auf die Vierbeiner aufpassen, andere geben sie zum Beispiel in eine Hundepension oder sogar kurzzeitig ins Tierheim. Noch schöner ist es natürlich, wenn man ein Hotel oder eine Unterkunft findet, wo man sein Haustier mitnehmen darf.

Ferienzeit: Wer sein Haustier aussetzt, riskiert ein Bußgeld 

Unglücklicherweise gibt es noch genug Haustierbesitzer, die sich nicht rechtzeitig darum kümmern, wo sie ihre Lieblinge unterbringen können. So wie zum Beispiel ein Paar, das kurz vor Abreise noch über eBay ihre Katze verschenken wollte. Grundsätzlich ist die Ferienzeit also eine Bewährungsprobe für Haustiere und ihre Halter. Oftmals mit fatalen Folgen, denn noch immer werden in der vermeintlich schönsten Zeit des Jahres viele Tiere ausgesetzt.

Ein Hund wurde mit Leine an einer Autobahn ausgesetzt.
Manche Hundehalter setzen bei Ferienstart ihre Tiere an der Straße aus. Mit teuren Folgen. (Symbolbild) © Milestone Media/Imago

Wie der Hamburger Tierschutzverein etwa berichtet, sollen allein in den Sommermonaten Juli und August 2014 über 300 Tiere im Hamburger Stadtgebiet gefunden worden und ins Tierheim des Vereins gebracht worden sein. Kein Wunder also, dass vielerorts Tierheime bereits seit Jahren Alarm schlagen und angeblich völlig überlastet sein sollen. Nicht selten sieht man dann Hunde etwa angebunden neben der Autobahn oder an der Straße sitzend. Das ist nicht nur unverantwortlich von den Haustierbesitzern, sondern auch strafbar.

Ferienzeit: Wer sein Haustier aussetzt, riskiert ein Bußgeld

Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Das gilt auch, wenn überforderte Tierhalter es „gut meinen“ und ihren Liebling direkt vor dem Tierheim absetzen. Das Aussetzen gilt als Ordnungswidrigkeit, weshalb ein saftiges Bußgeld droht.

Gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG wird es mit bis zu 25.000 Euro bestraft. Kommt das Tier infolge der Aussetzung zu Schaden oder gar zu Tode, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Geahndet wird die vorsätzlich begangene Tierquälerei, weshalb dem Tierhalter in diesem Falle sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen kann. Um überforderten Tierhaltern zu helfen, kursieren daher im Netz bereits einige Aufrufe mit Hotline-Nummern, an die man sich anonym wenden kann und die ausführlich beraten, um einen Notfall zu vermeiden.

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