Hilfloses Reh, Eichhörnchen oder Wildschwein gefunden? Erste-Hilfe-Leitfaden für Ersthelfer rettet Wildtiere
Wer ein verletztes oder verwaistes Tier findet, sollte die Situation mit Bedacht angehen. Verschiedene Anlaufstellen zeigen Ihnen, wie Sie richtig handeln.
Idyllisch sieht es aus, wenn man mit dem Auto eine Allee entlangfährt. Links und rechts erstrecken sich blühende Rapsfelder. Die Sonne strahlt auf die Windschutzscheibe. Doch Überland-Fahrten durch Wälder und entlang von Feldern sind nicht ungefährlich. Alleine in den ersten drei Monaten im Jahr 2022 kam es in Bayern zu 15.200 Wildunfällen. Darüber informiert der Bayerische Jagdverband unter Berufung auf Zahlen des Bayerischen Innenministeriums.
Der Straßenverkehr bedeutet für Wildtiere wie Wildschweine, Dachse, aber auch Eichhörnchen und Singvögel Lebensgefahr. Doch auch natürliche Feinde aus dem Tierreich oder Wetterphänomene wie Überschwemmungen oder Erdrutsche führen dazu, dass sich wilde Tiere verletzen können oder Jungtiere ihre Mutter verlieren. Wer auf einem Waldspaziergang oder während der Jogging-Runde durch den Park schon einmal ein kleines hilfloses Tier gefunden hat, der weiß, wie überfordernd eine solche Situation sein kann. Ein Erste-Hilfe-Leitfaden hilft Ihnen.
Nur verwaiste Jungtiere und verletzte oder kranke Wildtiere sind hilfsbedürftig
Je nachdem, wo Sie ein verletztes oder verwaistes Wildtier finden und in welchem Zustand es ist, sollte die passende Maßnahme ergriffen werden. Verschiedene Tierschutzorganisationen geben Empfehlungen ab. Folgende Tipps stammen von der Tierschutzstiftung Vier Pfoten und dem Deutschen Tierschutzbund.

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So verhalten Sie sich richtig – je nach Problemfall:
- Ihnen fällt während eines Spaziergangs ein vermeintlich verwaistes Tier auf: Nicht sofort Nähe suchen, außer es ist akute Gefahr in Verzug: Beobachten Sie das betreffende Tier erst aus sicherer Entfernung. Das Muttertier könnte sich zum Beispiel nicht weit entfernt befinden. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig, so der Deutsche Tierschutzbund.
- Sie fahren ein Wildschwein oder ein anderes großes Wildtier an oder kommen zu einer Unfallstelle, an welcher das passiert ist: Sie sind als Fahrzeugführer sogar gesetzlich dazu verpflichtet, sich um das angefahrene Tier zu kümmern. Auch wenn Sie nicht der Unfallverursacher waren, sollten Sie wie folgt vorgehen: Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab mit Warndreieck, Warnblinker und Warnweste. Bei großen Wildtieren wie Rehen oder Wildschweinen sollte die Polizei gerufen werden. Bleiben Sie so lange vor Ort, bis die Rettungskräfte eingetroffen sind. Nähern Sie sich dem verletzten Großtier zu Ihrem eigenen Schutz bitte nicht.
- Ein kleines Wildtier wurde durch Menschen verletzt: Kleinere verletzte Wildtiere sollten in eine Wildtierauffangstation gebracht werden, wo sie von spezialisierten Tierärzten versorgt werden können. Nutzen Sie Handschuhe, Decken, eine dicke Jacke oder ähnliches, um das verletzte Tier zu bergen. Zum Transport eignet sich in den meisten Fällen ein Karton mit Luftlöchern, der mit einem Handtuch ausgelegt ist.
Aber Vorsicht: nicht alle reglos aufgefundenen Wildtiere sind verletzt und brauchen Hilfe! Bei Unsicherheit sollte eine naheliegende Wildtierstation zurate gezogen werden, um unverletzten Tieren unnötigen Stress zu ersparen. Gerade Jungtiere, wie Rehkitze und junge Feldhasen sind oft allein anzutreffen, da diese von ihren Müttern nur kurz und höchstens dreimal täglich versorgt werden. Ein Eingreifen schadet hier mehr als es hilft.
- Sie finden ein Jungtier, dessen Mutter zu Tode gekommen ist oder ihr Junges verlassen musste: Nehmen Sie am besten Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein auf. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollte, vermittelt der Verein gute Pflegeadressen oder Auffangstationen in der Nähe. Auch die örtliche Naturschutzbehörde sowie der Verein Wildtierschutz Deutschland kann Ihnen weiterhelfen.
Wildtier einfach mit heim nehmen und gesund pflegen?
Es gibt in Deutschland eine ganze Reihe besonders geschützter Tierarten. Dazu zählen auch Vögel, Eichhörnchen oder Igel. Diese darf man dem Bundesnaturschutzgesetz zufolge nicht aus ihrem natürlichen Lebensraum entfernen. Außer es handelt sich um kranke oder verletzte Tiere: In dem Fall erlaubt es das Gesetz, diese vorübergehend aufzunehmen, um sie gesundzupflegen. Sobald das Tier wieder gesund ist und sich wieder selbst versorgen kann, muss es allerdings wieder in die Freiheit entlassen werden – andernfalls drohen empfindliche Strafen. Manche Tiere gelten als streng schützenswert, deren Auffinden bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden muss. Mehr Informationen über den Schutzstatus von Wildtieren können Sie auf den Seiten des Wissenschaftlichen Informationssystems zum Internationalen Artenschutz nachlesen.